Susanne HierlCDU/CSU - Schöffenrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Union wollen mit unserem Antrag das Augenmerk auf einen besonderen Bereich des Ehrenamts lenken: die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und die Schöffen. Deren Tätigkeit ist wichtig, um notwendiges Wissen aus der Praxis, zum Beispiel in der Sozialgerichtsbarkeit, in die Rechtsprechung mit einzubringen und juristische Vorgänge auch für Nichtjuristen verständlich zu machen. So wird auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt.
Damit sich weiterhin Personen gerne für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter zur Verfügung stellen und sie diese Tätigkeit gut ausüben können, gilt es, die bestehenden Regelungen anzupassen. Einerseits müssen ehrenamtliche Richterinnen und Richter alle durch ihre Tätigkeit beim Gericht versäumten Arbeitsstunden auf ihre Arbeitszeit anrechnen lassen können. Andererseits darf der Einsatz im Ehrenamt nicht Grund für eine Kündigung sein.
Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter oftmals von ihren Arbeitgebern dazu aufgefordert werden, versäumte Arbeitszeit nachzuholen bzw. Urlaub dafür einzureichen. Es ist verständlich, dass es eine Belastung für Arbeitgeber darstellt, den Arbeitnehmer zum Beispiel für mehrtägige Verhandlungen freistellen zu müssen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass man sich über die bestehenden Regelungen hinwegsetzt. Wir brauchen daher einen besseren Schutz und eine weitere Klarstellung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
(Beifall bei der CDU/CSU)
Weiter gibt es die besorgniserregende Entwicklung, dass antidemokratische Kräfte das ehrenamtliche Richteramt unterwandern wollen. Dies ist nicht zu tolerieren. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, die Regelungen nachzuschärfen. Es muss eine Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen werden, dass sich ehrenamtliche Richterinnen und Richter durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen müssen. Sofern dies nicht gesichert ist, muss es möglich sein, dass diejenigen Personen nicht in das Amt berufen werden können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das will auch die Bundesregierung. Ich zitiere Herrn Staatssekretär Strasser vom April dieses Jahres:
Die Bundesregierung plant, die verfassungsrechtlich bereits vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigte Pflicht zur Verfassungstreue für ehrenamtliche Richterinnen und Richter ausdrücklich im Gesetz zu verankern, um Personen auszuschließen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten werden.
(Christoph Meyer [FDP]: Scheint ein guter Mann zu sein, der Staatssekretär!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stärken Sie gemeinsam mit uns das ehrenamtliche Richteramt! Stärken Sie die Justiz, und stimmen Sie für unseren Antrag zur Reform der Regelungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter! Sie stärken damit das Ehrenamt und zeigen, dass Sie das Ehrenamt nicht nur in Sonntagsreden würdigen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546608 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Schöffenrecht |