Tobias PeterkaAfD - Schutz hinweisgebender Personen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Nachdem der Vorstoß der Grünen in der letzten Legislatur abgelehnt wurde, kommt also jetzt der Ampelentwurf zum Hinweisgeberschutz. Es ist natürlich an sich schon amüsant, dass gerade die EU gegen Rechtsverstöße Standards setzen lassen will, nimmt sie sich da doch selbst gerne alle Freiheiten heraus. Aber gut, Korruption kann keiner wollen, und es gibt in der Tat Mitgliedstaaten, bei denen selbige wortwörtlich zum guten Ton gehört.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jedoch – Sie wissen es – hat man die rein finanzielle Stoßrichtung im Hinblick auf EU-Recht hier schon lange hinter sich gelassen, wie von mir mehrfach so vorhergesagt. Die zugrundeliegende Richtlinie bekam also gruselige Spielräume, und natürlich konnte die Bundesregierung jetzt der Versuchung nicht widerstehen, das Zuträgertum über die Maßen auszudehnen, nicht nur auf nationales Recht, nein, sogar auf unter Umständen missbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers. Auch die externen Meldestellen können bekanntlich sofort und auf Verdacht mit Informationen versorgt werden. Das hat nun wirklich ein Geschmäckle.
(Beifall bei der AfD)
Bessere Kontrollen bei Behörden oder Selbstbedienungsläden wie den öffentlichen Rundfunkanstalten – sehr gerne. Aber das Vertrauen innerhalb privatwirtschaftlicher Unternehmen per se durch ein System des Misstrauens ersetzen zu wollen, wie Sie es hier tun, geht eindeutig zu weit.
(Beifall bei der AfD)
Wenn zum Beispiel Frau Schlesinger auf Beitragszahlerkosten zu Hause auf den Putz haut oder eine Behörde über Grundrechte hinweggeht, dann muss der Hinweisgeberschutz scharfgestellt sein. Das verlangen auch wir als AfD gerade.
Wenn aber der Handwerksmeister von jedem vielleicht nur unzufriedenen Mitarbeiter de facto mit Beweislastumkehr an den Pranger gestellt werden kann, dann vergiftet das nun wirklich jedes berufliche Umfeld. Übrigens will das die Ampel sogar bei rechtmäßigem Handeln – es reicht ein zweckwidriges Verhalten des Arbeitgebers. Es tut mir leid, dann kann ich mit meinem Unternehmen gleich nach China auswandern;
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Dann wandern Sie doch nach China aus! – Falko Mohrs [SPD]: Viel Erfolg dabei!)
da bekomme ich meinen Social Score wenigstens offen mitgeteilt und kann auf Geschäftsgeheimnisse gleich verzichten.
Freie Wirtschaft braucht einen Restbereich Innenverhältnis. Bei Missbrauch greifen bekanntlich Strafrecht, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht. Enthüllungen sind bereits jetzt über presserechtliche Quellenschutzregelungen möglich.
Wir fordern beim Hinweisgeberschutz einen starken Fokus auf Grundrechtsverstöße durch öffentliches Handeln. Da drückt der Schuh in Deutschland und nicht bei einer fehlerhaften Druckerpapierbestellung. Wir befürchten nämlich aus Erfahrung, dass öffentliches Interesse und Sicherheit – das steht in Ihrem Gesetzentwurf – ganz schnell den Hinweisgeberschutz aushebeln werden, wenn staatliches Handeln „falsch“ hinterfragt wird.
(Beifall bei der AfD)
Ob es so kommt oder nicht, das wird die Zukunft zeigen. Orwellianischer wird diese Zukunft mit dem vorliegenden Gesetz in jedem Fall ein gutes Stück.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546615 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Schutz hinweisgebender Personen |