Axel KnoerigCDU/CSU - EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es gibt viele gute Argumente für die Mitbestimmung in Unternehmen. Firmen mit Betriebsräten tun mehr für duale Ausbildung und somit auch für die Fachkräftesicherung. Sie setzen sich außerdem weitaus stärker für Investitionen und nachhaltige Strategien ein; das haben auch Untersuchungen bestätigt.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Manager peilen mit Blick auf ihre Boni kurzfristige Erfolge an Aktienmärkten an, und Belegschaften haben ein Interesse daran, den Betrieb und vor allem die Arbeits- und die Ausbildungsplätze langfristig zu erhalten. Ich sage ganz klar: Für dieses Mitbestimmungsrecht lohnt es sich zu kämpfen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Carl-Julius Cronenberg [FDP])
Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich: 2017 wurde vor dem Europäischen Gerichtshof infrage gestellt, ob die deutsche Unternehmensmitbestimmung rechtmäßig ist. Dieser Klage haben Arbeitgeber und Gewerkschaften widersprochen. Diese gemeinsame Unterstützung war ein eindeutiges Signal für das bewährte Modell der Mitbestimmung. Wir als Union haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, unser Mitbestimmungsrecht zu erhalten, gerade auch in Zeiten europäischer Anpassung.
Mit Blick auf den gemeinsamen Binnenmarkt brauchen wir aber gewisse einheitliche Standards. Das gilt auch für grenzüberschreitende Umwandlungen von Kapitalgesellschaften. Angesichts der vielfältigen Regelungen in den 27 Mitgliedstaaten ist das eine große Herausforderung.
Mit der Umwandlungsrichtlinie hat die EU einen gemeinsamen Rahmen für die Unternehmensmitbestimmung festgelegt. Das ist begrüßenswert; denn für das bestehende nationale Mitbestimmungsrecht gilt ein Bestandsschutz. Das reicht von einfachen Ansätzen bis hin zu fortschrittlichen Modellen, wie wir das in Deutschland haben. Dabei können auch unterschiedliche Regelungen aneinander angepasst werden – im Rahmen sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen. Jedoch darf das jeweils geltende Mitbestimmungsrecht im Kern nicht beeinträchtigt werden. Auch wichtig: Mit der Umwandlungsrichtlinie der EU wird die bestehende Mitbestimmung nicht ausgeweitet. Darüber entscheiden die Mitgliedstaaten grundsätzlich selbst.
Richtig zudem ist: Es gibt gewisse Schutzmaßnahmen, die verhindern sollen, dass Unternehmen, die sich umwandeln, gesetzliche Schwellen umgehen können und sich somit aus der Mitbestimmung herausstehlen. Für Deutschland heißt das: Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft ihren Sitz hierher verlegt, prüfen unsere Registergerichte, ob ein Missbrauch vorliegt.
Meine Damen und Herren, wir müssen im parlamentarischen Verfahren vor allem auf eine praktikable Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht achten.
(Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen wir ja, oder? Ist doch ein gutes Gesetz!)
Offen bleibt jedoch, Frau Kollegin, was die Ampel eigentlich beim Schutz der Mitbestimmung erreichen will. Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass die Mitbestimmung gerade bei Europäischen Gesellschaften weiterzuentwickeln ist. Das wird in diesem Entwurf aber in keiner Weise realisiert.
Also, werte Kolleginnen und Kollegen der Ampel: Legen Sie nach! Es gibt noch einiges zu tun.
(Beifall bei der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Das ist mir ganz neu, dass die Union so sehr für Mitbestimmung ist! – Gegenruf des Abg. Axel Knoerig [CDU/CSU]: Wir haben es aufgesetzt, das Gesetz!)
Beate Müller-Gemmeke spricht für Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Carl-Julius Cronenberg [FDP])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546783 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung |