12.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 59 / Tagesordnungspunkt 3

Mathias PapendieckSPD - EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Wir debattieren heute in der ersten Lesung ein Gesetz, das auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, die wir jetzt in deutsches, nationales Recht umsetzen; die Frau Staatssekretärin hat schon einiges dazu gesagt.

Ich möchte vorab aber was Positives sagen, und zwar: Europa wächst mehr und mehr zusammen. Die Unternehmen können sich überall niederlassen. Sie können sich jetzt spalten, sie können sich verändern. Wir wollen die Mitbestimmung der Kolleginnen und Kollegen, also die Arbeitnehmerrechte im Bereich der Unternehmensmitbestimmung, sichern, und zwar europaweit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Carl-Julius Cronenberg [FDP])

Für mich als langjährigen Betriebsrat ist das ein Herzensthema. Wir haben im Koalitionsvertrag gemeinsam vor einem Jahr vereinbart, dass wir die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickeln wollen. Wir wollen gerade nicht, dass die Verhinderung von Unternehmensmitbestimmung durch die Gründung von SE-Gesellschaften weiter um sich greift. Wir können jetzt nach einem Jahr sagen: Wir haben mit diesem Gesetz Wort gehalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Eine Verbesserung ist zum Beispiel, dass aufgrund der Vier-Fünftel-Regelung bei Spaltungen ein Gremium gebildet werden muss und die Verhandlungen mit den Kolleginnen und Kollegen aufgenommen werden müssen. Das ist eine bessere Regelung als im deutschen Recht; das sei an dieser Stelle deutlich gesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Arbeitgeber auf eine Vereinbarung einigen, dann – das haben wir in das Gesetz geschrieben – hat das vier Jahre Bestand. Auch wenn Unternehmen sich strukturell noch mal verändern wollen, ist das festgehalten. Das ist für sie gesichert, da kommt auch keiner mehr ran. Ein zweiter Punkt ist auch enthalten, und zwar: Was passiert, wenn sie sich nicht einigen? Dann gilt in der Tat deutsches Arbeitnehmerrecht. An der Stelle haben wir noch mal eine Sicherung eingezogen.

Für uns sind Gewerkschaften in der Mitbestimmung elementar, genauso wie die Betriebsräte. Sie sind im Gesetz fest verankert: dass sie in das Gremium der Verhandlung gewählt werden können und dass sie am Ende über das Ergebnis informiert werden; das ist verpflichtend. Wenn die Information nicht kommt, werden Strafen verhängt; die stehen im letzten Paragrafen.

Man muss sagen, dass wir hiermit Missbrauch nach allen Seiten verhindern wollen. Die Kollegen und Kolleginnen dürfen nicht schutzlos sein. Wir wollen sie absichern, und wir wollen, dass ihre Rechte Bestand haben. Gerade in europäischen Unternehmen, die an verschiedenen Standorten unterwegs sind, ist es teilweise besonders prekär, diese Rechte auch umzusetzen.

Wir sind unseren Überzeugungen und unseren politischen Absichten treu geblieben. Wir werden das auch weiterhin tun – bei jeglichen Gesetzen der Mitbestimmung. Wir werden wissen, wo wir als SPD stehen. Wir stehen mit den Kollegen für ihre Rechte ein, und wir werden uns immer für diese Rechte einsetzen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Herzlichen Dank. Sie haben die überschrittene Redezeit des vorherigen Kollegen wieder ausgeglichen.

(Beifall des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])

Ich gebe das Wort an Maximilian Mörseburg für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546788
Wahlperiode 20
Sitzung 59
Tagesordnungspunkt EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine