Maximilian MörseburgCDU/CSU - EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag möchte ein neues Gesetz beschließen. Das ist ja nicht immer eine gute Nachricht für die Betriebe und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land. Zuletzt hat die Ampelregierung zum Beispiel bei der Umsetzung der Nachweisrichtlinie Papierberge bei Millionen von Beschäftigten und in allen deutschen Betrieben produziert, anstatt die Prozesse rund um den Arbeitsvertrag zu digitalisieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Also schauen wir doch mal, wie die Bewertung heute ausfällt. Die Bundesregierung muss die Regelungen der EU-Umwandlungsrichtlinie, die sich mit der Mitbestimmung in den Betrieben befassen, in deutsches Recht umsetzen. Die EU bestimmt, welche Regelung anzuwenden ist, wenn ein Unternehmen aus der Rechtsform eines EU-Landes in die Rechtsform eines anderen umgewandelt wird. Wenn zum Beispiel eine italienische S.r.l. in eine deutsche GmbH umgewandelt werden soll, muss beispielsweise geklärt werden, wie viele Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsgremien sitzen. Richtet sich das nach italienischen Regeln oder nach deutschen? Dieselbe Frage stellt sich, wenn ein Unternehmen aufgespalten wird und die neue Gesellschaft im EU-Ausland eine andere Rechtform hat und dort die Arbeit weiterführt, wenn also die italienische S.r.l. aus unserem Beispiel in eine italienische Gesellschaft und eine deutsche Gesellschaft aufgespalten wird.
Für die Verschmelzung von zwei Unternehmen gibt es mit dem MgVG bereits ein Gesetz, das nun entsprechend den neuen Regeln angepasst wird. Zunächst einmal stelle ich fest, dass es richtig ist, das einheitliche europäische Regelwerk für die Wahrung der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterzuentwickeln; denn ein solches Regelwerk schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und schützt die Belange der Arbeitnehmer.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, mit Ihnen wollte ich mich heute eigentlich gar nicht beschäftigen;
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Dann lassen Sie es doch!)
aber ich muss sagen: Diese Form von Vereinheitlichung in der EU liegt in unserem ureigenen Interesse. Dieses Ziel verfolgten die Gründungsstaaten mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Es geht nicht um die Einmischung in innerstaatliche Dinge, sondern das ist wirklich Harmonisierung im Binnenmarkt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das ist es, was unsere Wirtschaft braucht. Durch einen großen und möglichst einheitlichen europäischen Markt haben wir in Europa einen riesengroßen Wettbewerbsvorteil. Deswegen ist es vor allem für die Wirtschaft wichtig, dass wir uns weiter mit der Vereinheitlichung, der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes beschäftigen.
Es geht aber auch darum, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vertretungen im Betrieb haben, unterstützen, damit sie diese Vertretungen nicht durch einen Wegzug des Unternehmens in ein anderes Land und eine entsprechende Rechtsformänderung verlieren. Wenn das passiert, wird in Zukunft ein Verhandlungsprozess zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgelöst; den kennen wir bereits von der Verschmelzung, von der SE. Dieser Verhandlungsprozess wird bereits dann ausgelöst, wenn das Unternehmen im Heimatland vier Fünftel der Betriebsgröße erreicht, die notwendig wäre, um vom dortigen Mitbestimmungsgesetz erfasst zu werden. So soll verhindert werden, dass ein Unternehmen aus einem EU-Land wegzieht, kurz bevor es seine Mitarbeiter in Aufsichtsgremien schicken müsste.
Natürlich finden sich auch Kritikpunkte. Zum einen schaffen Sie eine Missbrauchsregelung, die in dieser Art und Weise nicht von der Richtlinie gefordert ist, meines Erachtens rechtlich überflüssig zu sein scheint und vermutlich einfach ins Leere laufen wird. Zum anderen scheint es ebenfalls unnötig zu sein, ein Mitglied der Leitung mit dem Bereich „Arbeit und Soziales“ zu betrauen, da die Leitung sowieso mit dem Bereich „Arbeit und Soziales“ betraut ist.
Abgesehen von diesen Kleinigkeiten, die wir im Ausschuss noch mal anschauen können, muss ich das BMAS heute ausnahmsweise mal loben. Sie setzen eine EU-Richtlinie nahezu eins zu eins um, ohne viel zusätzliche Bürokratie bei den Unternehmen auszulösen, und Sie sorgen mit dem neuen MgFSG für Klarheit im Recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der aktuellen Krise vollziehen wir bei jeder Maßnahme, die wir beschließen, einen Balanceakt zwischen finanzieller Entlastung und Inflationsgefahr: Geben wir zu wenig Geld aus, laufen wir Gefahr, dass Unternehmen insolvent werden und Verbraucher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Beschließen wir zu viele Entlastungen, dann bürden wir nicht nur nachfolgenden Generationen diese Schulden auf, sondern unterstützen gleichzeitig auch die Inflation, die wir eigentlich bekämpfen wollen.
Das Einzige, was der Wirtschaft in dieser Situation ganz sicher hilft, ist das Entlasten von Bürokratie, der Abbau von Bürokratie.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb ist es gerade für uns Arbeitsmarktpolitiker ganz entscheidend, keine unnötigen Belastungen für unsere Unternehmen und Mitarbeiter einzuführen und endlich Bürokratie abzubauen.
(Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Setzen Sie sich auch in Brüssel dafür ein, dass wir endlich ein Belastungsmoratorium bekommen. Unserer Wirtschaft steht das Wasser bis zum Hals. Jede weitere Belastung lässt weitere Unternehmen absaufen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Korrigieren Sie also Fehler der Vergangenheit, indem Sie zum Beispiel Unternehmen die Nachweise zum Arbeitsvertrag digitalisieren lassen und sie damit entlasten.
(Mathias Papendieck [SPD]: Falsches Thema!)
Und setzen Sie in Zukunft alle Richtlinien eins zu eins um, ohne zusätzliche Bürokratieberge zu produzieren, so wie Sie es hier ausnahmsweise getan haben. Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, werden Sie auch öfter von der Opposition so gelobt, wie ich das heute gerne getan habe.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Jetzt erhält für Bündnis 90/Die Grünen Frank Bsirske das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546789 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung |