12.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 59 / Tagesordnungspunkt 3

Frank BsirskeDIE GRÜNEN - EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung

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Frau Präsidentin! Abgeordnete! Die Ampel hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbart, die missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts verhindern zu wollen und dafür zu sorgen, dass auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, bei Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften nationale Beteiligungsrechte gesichert werden.

In diesem Sinne enthält der vorliegende Gesetzentwurf Regelungen zur Herein-Umwandlung von Gesellschaften nach Deutschland. Insbesondere enthält der Gesetzentwurf eine antizipierende Betrachtung von Schwellenwerten für die Unternehmensmitbestimmung. Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer/-innen werden bereits erforderlich, wenn die Zahl der Beschäftigten mindestens vier Fünftel des Schwellenwertes entspricht. Dies ist in der Tat hilfreich, um missbräuchliche Umgehung von Mitbestimmungsrechten zu verhindern.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Einfrieren einer schlechten Mitbestimmung aus dem Ausland mithin erstmals wirksam unterbunden. Insofern wird das Mitbestimmungsrecht, anders als unser Kollege Axel Knoerig das sehen wollte, vor dem Hintergrund des Binnenmarktes sehr wohl weiterentwickelt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Noch wichtiger für die Verhinderung missbräuchlicher Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts ist die sogenannte Heraus-Umwandlung von deutschen Unternehmen und Gesellschaften ins europäische Ausland. Dieser Teil der EU-Richtlinie wird in einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium umgesetzt. Bei der Heraus-Umwandlung von deutschen Unternehmen werden die deutschen Registergerichte künftig prüfen, ob ein Unternehmen die grenzüberschreitende Umwandlung zu missbräuchlichen Zwecken durchführt. Hierzu gehört auch und insbesondere die missbräuchliche Umgehung der deutschen Mitbestimmung.

Nun werden die Registergerichte bisher ja nicht mit Fragen der Unternehmensmitbestimmung befasst. Umso wichtiger ist es daher, den gesetzlichen Prüfauftrag mit klaren Anhaltspunkten zu versehen, die für die missbräuchliche Umgehung der deutschen Mitbestimmungsrechte sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Mathias Papendieck [SPD] und Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ist erklärtes Ziel der EU-Richtlinie und muss in der Folge auch Ziel des Umsetzungsgesetzes sein, ein Absenken des Status quo bei der Mitbestimmung gegen den Willen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuschließen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Daraus wird für den Gesetzentwurf zur Heraus-Umwandlung folgen, dass für Formwechsel und Spaltung ein absoluter Bestandsschutz vorzusehen ist und für die Verschmelzung ein Absenken der Mitbestimmung nur mit Zustimmung der Arbeitnehmer/-innen möglich sein kann.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Mathias Papendieck [SPD])

In diesem Sinne schauen wir auf das, was uns bevorsteht, und blicken auf das, was jetzt hier vorgelegt wird. Zu Recht werden wir zustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Letzter Redner in dieser Debatte ist Jan Dieren für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546790
Wahlperiode 20
Sitzung 59
Tagesordnungspunkt EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
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