12.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 59 / Tagesordnungspunkt 5

Anke HennigSPD - KiTa-Qualitätsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin qualifizierte Kindertagespflegeperson. Im Volksmund nennt man uns Tagesmütter oder Tagesväter. Was bedeutet das? Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die als Alternative zur Kita vor allem von Eltern mit Kindern unter drei Jahren in Anspruch genommen wird. Bevor ich im September letzten Jahres in den Bundestag gewählt wurde, habe ich zwölf Jahre als sogenannte Tagesmutter an einer Grundschule in meinem Heimatort Bramsche in Niedersachsen gearbeitet. Obwohl die meisten Kindertagespflegepersonen Kleinkinder betreuen, habe ich im Rahmen der Ganztagsbetreuung Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klasse begleitet. Nach einem gemeinsamen Mittagessen folgten die Hausaufgabenbetreuung und verschiedene AG-Angebote.

Ich habe sehr gerne als Kindertagespflegeperson gearbeitet. Fakt ist jedoch: Die Rahmenbedingungen dieser Arbeit sind in Deutschland alles andere als einheitlich. Die Betreuungsqualität ist sehr unterschiedlich, und die Arbeitsbedingungen für Tagesmütter und Tagesväter sind häufig, sagen wir mal, alles andere als rosig, und das, obwohl die Kindertagespflege in Deutschland einen wichtigen Bestandteil unseres Betreuungssystems darstellt.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Schon jetzt entscheidet sich jede sechste Familie mit Kleinkindern in Deutschland für dieses Modell. Die Kindertagespflege ist damit eine entscheidende Entlastung für berufstätige Eltern und somit zentral für die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung. Klar ist jedoch: Es muss sich noch einiges auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene verändern, damit die wertvollen Betreuungsplätze der Kindertagespflege gehalten werden können.

(Beifall des Abg. Erik von Malottki [SPD])

Ich bin froh, dass wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz heute ein Gesetz in die erste Lesung im Bundestag einbringen, das finanziell dazu beitragen kann, die Rahmenbedingungen für die wertvolle Arbeit von Kindertagespflegepersonen zu verbessern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ganz besonders begrüße ich die Fokussierung des Gesetzentwurfes auf die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege, für die der Bund 4 Milliarden Euro in die Hand nehmen will.

Das Baukastensystem des Gesetzes erlaubt es den Bundesländern, aus verschiedenen qualitätssteigernden Maßnahmen zu wählen und diese durch Bundesmittel finanziell zu unterfüttern. Durch die Priorisierung des Handlungsfeldes 8 – dahinter verbirgt sich die Stärkung der Kindertagespflege – wird genau diese gesondert in den Fokus des Gesetzes gerückt. Ich erhoffe mir ganz persönlich, dass durch diese Maßnahme nun auch mehr als acht Bundesländer Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz in den Ausbau der Qualität der Kindertagespflege investieren, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in diesem Land weiterführend zu verbessern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Klar ist: Dieses Gesetz kann und wird nicht alles sein, was der Bund tun kann, um die Arbeits- und Betreuungsbedingungen in der Kindertagespflege zu verbessern. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Aber dieses Gesetz und die Priorisierung der Kindertagespflege sind ein wichtiger erster Schritt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die CDU/CSU-Fraktion gebe ich nun das Wort an Dr. Katja Leikert.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546814
Wahlperiode 20
Sitzung 59
Tagesordnungspunkt KiTa-Qualitätsgesetz
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