Katrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN - Wahlen zu Gremien
Ich rufe jetzt auf die Tagesordnungspunkte 11 a bis 11 e. Es geht um Wahlen zu Gremien.
Tagesordnungspunkt 11 a:
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“
Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Das scheinen alle Fraktionen des Hauses zu sein. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann sind diese Wahlvorschläge angenommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11 b:
Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der „Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)“
Wer stimmt für die Wahlvorschläge? – Das scheinen auch wieder alle Fraktionen zu sein. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Dann sind die Wahlvorschläge angenommen.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 11 c bis 11 e:
Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes
Dafür wird der gelbe Stimmzettel benötigt.
Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes
Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes
Dafür wird der grüne Stimmzettel benötigt.
Den für diese Wahlen erforderlichen grauen Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Westlobby entnehmen. Ich bitte schon jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Ausgabetischen und an den Wahlurnen einzunehmen.
Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Die Wahlvorschläge liegen auf Drucksache 20/3718 (neu) sowie auf den Drucksachen 20/3769 und 20/3767 vor.
Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Dort erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises die beiden Stimmzettel. Sie erhalten keinen Wahlumschlag, da es sich um offene Wahlen handelt. Sie können auf beiden Stimmzetteln neben jedem Kandidatenvorschlag ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ machen. Alles andere macht die Stimme ungültig. Anschließend übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Erst danach werfen Sie den grünen und den gelben Stimmzettel in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.
Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 369 Stimmen erhält.
Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen 60 Minuten Zeit.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre Plätze eingenommen? – Das ist so. Herzlichen Dank dafür.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546926 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Wahlen zu Gremien |