Stephan ProtschkaAfD - Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, Gott zum Gruße! Wir debattieren heute, wie schon gehört, über einen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft erfassen und weiter senken möchte. Das hört sich ja grundsätzlich positiv an und würde auch unsere Unterstützung erhalten, wenn es denn so wäre.
Wir wehren uns aber gegen die immer wieder mitschwingende Unterstellung, dass Bauern ihren Tieren massenhaft Antibiotika verabreichen. Das ist nachweislich falsch. In der Nutztierhaltung werden Antibiotika ausschließlich dann eingesetzt, wenn der Tierarzt sie für die medizinische Behandlung kranker Tiere verordnet. Das alles erfolgt streng reglementiert und wird ausführlich dokumentiert. Um es deutlich zu sagen: Der Einsatz von Antibiotika ist eine Frage des Tierschutzes und muss deshalb auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein!
(Beifall bei der AfD)
Oder wollen Sie Tiere leiden lassen? Wir nicht!
Es gibt bei diesem Thema nicht den geringsten Anlass für eine irrationale Angst- oder Panikmache. Frau Kersten hat die Resistenzen erwähnt: Nur 5 Prozent der Resistenzen kommen aus der Tierhaltung. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt, ist die abgegebene Antibiotikamenge in den vergangenen zehn Jahren um über 65 Prozent gesunken. Und auch im vergangenen Jahr – wir haben es schon gehört – hat sich die Abgabemenge wieder um über 10 Prozent reduziert. Das ist ein beeindruckender Erfolg, den wir in erster Linie unseren verantwortungsvollen Nutztierhaltern und verantwortungsvollen Tierärzten zu verdanken haben, bei denen ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte.
(Beifall bei der AfD)
Kommen wir zum Gesetzentwurf. Grundsätzlich begrüßen wir die europäisch einheitliche Erhebung und Auswertung von Daten zu antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln, die bei Tieren angewendet werden. Was wir jedoch klar ablehnen, sind neue Bürokratiemonster. Die Tierärzteschaft warnt eindeutig davor, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neue, überbordende Bürokratie und enorme Zusatzkosten auf die deutschen Tierärzte zukommen. Es ist deshalb wichtig, dass nur die absolut notwendigen Daten erfasst werden und dabei nicht über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben hinausgegangen wird – nicht schon wieder ein Alleingang Deutschlands zum Schaden unserer Landwirte und Tierärzte.
(Beifall bei der AfD)
Der bürokratische Aufwand muss im Verhältnis zur Effizienz einer weiteren Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes stehen. Das ist im vorliegenden Entwurf leider noch nicht der Fall. Was wir auf jeden Fall nicht zulassen dürfen, ist, dass die ohnehin abnehmende Zahl der niedergelassenen Tierärzte wegen noch mehr Bürokratiemonstern weiter abnimmt und junge Tierärzte davon abgehalten werden, in die Praxis zu gehen. Das würde die tierärztliche Versorgung nicht nur in der Landwirtschaft gefährden, und das kann hoffentlich niemand der hier Anwesenden ernsthaft wollen. Der Tierschutz und die Tiergesundheit stehen für uns in der Tierhaltung an erster Stelle und müssen auch in der Praxis immer an erster Stelle stehen.
(Beifall bei der AfD)
Nur mit der AfD funktionieren Tierschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft gemeinsam.
Danke schön, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547004 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tierarzneimittelgesetzes |