Ingo BodtkeFDP - Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine EU-Verordnung zur Erweiterung der Erfassung von Daten über Antibiotika in der Nutztierhaltung in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet leider einen bürokratischen Mehraufwand für Tierhalter und Tierärzte, dem wir uns durch die EU-Verordnung nicht entziehen können. Ich möchte ausdrücklich betonen: Ja, wir setzen die EU-Verordnung in nationales Recht um, aber nur unter der Prämisse, dass sie eins zu eins umgesetzt wird. Kein deutsches Strebertum auf dem Rücken der Nutztierhalter! Mit der FDP wird es keine Übererfüllung der EU-Vorgaben und kein Ausreizen der gesetzlichen Spielräume auf nationaler Ebene geben.
(Beifall bei der FDP – Stephan Protschka [AfD]: Da bin ich mal gespannt, Herr Kollege!)
Das Zeitfenster zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes ist leider denkbar knapp. Anfang nächsten Jahres müssen die entsprechenden Änderungen im TAMG umgesetzt sein, sonst droht ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Bereits jetzt höre ich vonseiten der betroffenen Verbände, dass die Umsetzung der zusätzlichen Dokumentationspflichten der Tierhalter und Tierärzte mindestens ein halbes Jahr Vorlauf benötigt. In diesem Zusammenhang ist mir wichtig: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
(Beifall bei der FDP – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immer!)
Wir dürfen die Änderung des TAMG nicht im Schnellschussverfahren durch die Instanzen jagen.
Ein Hauptkritikpunkt am Gesetzentwurf betrifft den Übergang der Meldepflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. Dies bedeutet für den behandelnden Tierarzt faktisch einen bürokratischen Mehraufwand, welcher so zeitlich nicht leistbar ist. Zudem ist unklar, ob dieser Mehraufwand bezahlt wird und, wenn ja, wer diese zusätzlichen Kosten trägt. Es darf nicht sein, dass die Nutztierhalter hier wieder einmal zur Kasse gebeten werden. Im Hinblick auf das Belastungsmoratorium werden wir als FDP darauf drängen, dass keine zusätzlichen Kosten überwälzt werden.
(Beifall bei der FDP)
Mit der FDP hat es bereits seit Beginn dieser Legislaturperiode keinen nationalen Alleingang mehr gegeben.
Für nicht sachgerecht halte ich auch die Übertragung der Verantwortung der Dokumentationspflicht vom Tierhalter auf den Tierarzt. Damit steht der Tierarzt praktisch mit einem Bein im Gefängnis, wenn die Angaben des Tierhalters nicht korrekt sind.
Aber es gibt auch gute Nachrichten zu vermelden. Ich will es hier noch mal wiederholen, auch wenn es schon mehrfach gesagt worden ist: Seit Beginn der Erfassung von Antibiotika im Jahr 2011 ist die abgegebene Antibiotikamenge in Deutschland um 65 Prozent zurückgegangen. Das ist ein großer Erfolg, und den verdanken wir – das ist richtig – den Landwirten.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Dieter Stier [CDU/CSU]: Da gab es Schwarz-Gelb!)
Das Antibiotikaminimierungskonzept zeigt Wirkung. Wir sind also auf einem guten Weg. Dennoch muss die Weiterentwicklung der Maßnahmen ganz klar an wissenschaftsbasierten Erkenntnissen ausgerichtet sein. Wir dürfen nicht der ideologischen Vorstellung verfallen, dass wir in Zukunft keine Antibiotika mehr benötigen. Die Devise lautet: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Jedes Tier hat das Recht auf die bestmögliche Medikation; denn wenn wir unseren Tieren diese fachgerechte Behandlung vorenthalten, ist das Tierquälerei. Pauschale Reduktionsziele der Antibiotikamengen nach der Rasenmähermethode – 30 Prozent oder 50 Prozent – oder ein vollständiges Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika nehmen den Tierärzten die Möglichkeit, kranke Tiere mit den geeigneten Wirkstoffen optimal zu behandeln. Einen Rückschritt in Sachen Tierschutz wird es mit der FDP nicht geben.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit: Pauschale Reduktionsziele und Entscheidungen sind der falsche Weg.
Ich denke, Tiergesundheit ist ein wesentlicher Teil des Tierwohls. Die Gesundheit des einzelnen Tiers ist meines Erachtens noch wichtiger als die Haltungsstufe; denn ein gesundes konventionell gehaltenes Schwein ist mit Sicherheit glücklicher als ein krankes Bioschwein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Zeit bis zur zweiten und dritten Lesung nutzen, um beim TAMG entsprechend nachzubessern. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag werden uns die geladenen Sachverständigen deutlich aufzeigen, wo die Schwachstellen des Gesetzentwurfs sind. Ich lade Sie herzlich ein, an der Optimierung des Gesetzentwurfs mitzuarbeiten. Mein Petitum für die Zukunft: Für anstehende Gesetzesvorhaben mit Fristsetzung wünsche ich mir etwas mehr zeitlichen Vorlauf.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Bodtke. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ina Latendorf, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547005 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 60 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tierarzneimittelgesetzes |