Christoph MeyerFDP - Jahressteuergesetz 2022
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie jedes Jahr hat sich auch im Laufe dieses Jahres in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts ein Bedarf für notwendige Ergänzungen und Verbesserungen ergeben. Diesem Bedarf begegnen wir mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022, den wir heute in erster Lesung beraten.
Eigentlich hätte mein Kollege Markus Herbrand diese Rede gerne gehalten. Er musste sich aber überraschend in Selbstisolation begeben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ihm zunächst einmal einen milden Verlauf zu wünschen.
(Beifall)
Ich glaube, die Ampel setzt mit diesem Entwurf ein Zeichen, wie wir auch im Steuerrecht auf der einen Seite sozial ausgewogen, auf der anderen Seite aber auch ökonomisch und ökologisch klug handeln können. Ich möchte Ihnen zunächst einige Kleinigkeiten nennen, die mit diesem Gesetz neu geregelt werden.
Der Zuschlag zur Grundrente wird zukünftig steuerfrei gestellt. Das ist für die Betroffenen eine wirklich großartige Sache.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir werden endlich die Abschreibungsmöglichkeit bei Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, von 2 auf 3 Prozent erhöhen und passen damit die pauschalierte Nutzungsdauer bei Wohnungen eher der Realität an.
Wir werden die Homeoffice-Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag entfristen und den maximalen Abzugsbetrag auf 1 000 Euro pro Jahr anheben. Es wird höchste Zeit, die Homeoffice-Möglichkeiten an die moderne Arbeitswelt anzupassen.
(Beifall bei der FDP)
Wir werden die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern endlich einfacher regeln, ebenfalls durch einen Jahrespauschbetrag von 1 250 Euro.
Wir werden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Renten den vollständigen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorziehen. – Auch da kann man klatschen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Da könnten eigentlich alle klatschen.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ich klatsche, Herr Kollege!)
– Sehr gut. – Wir werden den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 um 200 Euro auf 1 000 Euro bzw. 2 000 Euro für Zusammenveranlagte erhöhen.
(Beifall des Abg. Jörn König [AfD])
Den steuerlichen Ausbildungsfreibetrag erhöhen wir.
Das heißt: Es ist ein ganzer Strauß von wichtigen Entlastungsmaßnahmen, der am Ende den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zugutekommen wird.
Neben all diesen Punkten stehen für uns zweifelsohne der Abbau von steuerlichen Investitionshemmnissen und die Schaffung von gezielten Anreizen bei der Produktion von Sonnenenergie auf Wohngebäuden im Fokus. Wir wollen Bürokratie abbauen. Wir wollen, dass zumindest kleinere Betreiber von PV-Anlagen zukünftig möglichst gar nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun haben und umgekehrt auch das Finanzamt möglichst nichts mit den Betreibern dieser kleinen Anlagen zu tun hat.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD und des Abg. Andreas Audretsch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben in der vorangegangenen Debatte über die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren vor uns stehen, diskutiert. Genau der Punkt der dezentralen Energieversorgung ist ein Mosaikstein, den wir heben können. Damit können wir auf der einen Seite ein erhebliches Entlastungsvolumen für die Bürgerinnen und Bürger schaffen und auf der anderen Seite einen Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland leisten.
Die FDP ist der Auffassung, dass hier sicherlich noch Verbesserungen im Laufe der Ausschussberatungen möglich sind. Insgesamt wird im Jahressteuergesetz 2022 sehr viel Gutes auf den Weg gebracht. Wir modernisieren das Steuerrecht. Wir werden sicherlich umfangreiche Berichterstatterberatungen dazu haben. Insgesamt ist der Entwurf jetzt schon sehr gut. Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, diesen Entwurf in den Ausschussberatungen noch ein Stück weit besser zu machen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Antje Tillmann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547113 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 61 |
Tagesordnungspunkt | Jahressteuergesetz 2022 |