14.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 61 / Tagesordnungspunkt 25

Antje TillmannCDU/CSU - Jahressteuergesetz 2022

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Herr Kollege Meyer, Ihrer Aufforderung, diesen Gesetzentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens besser zu machen, kommen wir gern nach.

(Beifall des Abg. Dr. Michael Meister [CDU/CSU])

Ich will dazu gleich ein paar Vorschläge bringen.

(Reinhard Houben [FDP]: Wir freuen uns!)

Tatsächlich haben Sie recht, dass dieser Entwurf schon eine ganze Reihe positiver Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Sie haben die Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags, die Erhöhung des Sparerpauschbetrags – sie kommt zur richtigen Zeit, wo die Zinsen hoffentlich wieder steigen –, die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale und die Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlags genannt. Das alles sind Maßnahmen, die wir mittragen können. Das ist eine gute Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in dieser Situation. Dem werden wir zustimmen.

Bei der Photovoltaik brauchten Sie ein bisschen Nachhilfe. Sie mussten erst unseren Antrag abschreiben, um dann in diesem Gesetzentwurf die Steuerfreiheit sowohl in der Ertragsteuer als auch in der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen mit 30 kW – peak – auszuweiten. Wir werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hinterfragen, ob wir das nicht auch für Solarthermie machen. Genau das können Sie dann gern wieder abschreiben. Wir werden diesen Gesetzentwurf in dem Punkt auch noch attraktiver machen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Marianne Schieder [SPD]: Weniger!)

Sich für die Rentenbesteuerung zu loben, ist ein bisschen sehr weit hergeholt, Herr Meyer; denn die Rentenbesteuerung ist tatsächlich verfassungsrechtlich vorgeschrieben.

(Christoph Meyer [FDP]: Sie haben ja 16 Jahre nichts gemacht!)

Dass Sie den Sonderausgabenabzug vorziehen, ist gut und richtig. Aber Sie alle haben im Wahlkampf versprochen, dass auch die zweite Stufe, nämlich die nachgelagerte Besteuerung später anfangen zu lassen, erfolgt.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Richtig! Wann kommt das?)

Genau das steht im Gesetzentwurf nirgendwo.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie halten Ihre Versprechen nicht. Sie betuppen die Bürger. Dazu kommt, dass Sie sich 5 Milliarden Euro aus der Rentenbesteuerung dann auch noch im Entlastungspaket gutschreiben lassen, obwohl das mit der Ukraine nun wirklich überhaupt gar nichts zu tun hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Entlastungspakete werden wir nach und nach hinterfragen.

Dass Sie, Herr Meyer von der FDP, die Steuer-ID nicht angesprochen haben, ist klar. Denn Sie verursachen mit dem Vorhaben einer Kombination aus Steuer-ID und Bankverbindung erhebliche Kosten und Bürokratie – 13 zusätzliche Stellen, erhebliche Kosten in der Verwaltung und in der Wirtschaft. Tatsächlich wird in diesem Gesetzentwurf behauptet, dass Sie damit demnächst Hochwasser-, Ukraine- oder Coronahilfen auszahlen könnten. Nein, Sie können nichts davon – gar nichts! Denn für keine dieser Maßnahmen hätten Sie nur die Steuer-ID und die Bankverbindung gebraucht. Sie verursachen Aktionismus, Kosten, Bürokratie, ohne zu wissen, was Sie hinterher mit den Kenntnissen tatsächlich machen wollen. Wir wollen ein Gesamtkonzept, bevor wir dem zustimmen. Wir wollen nicht, dass Banken zusätzliche Kosten haben, ohne dass wir hinterher einen Nutzen daraus ziehen. Ihnen scheint das egal zu sein. Bürokratieabbau ist bei der FDP offensichtlich nicht auf der Tagesordnung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch bei der Riester-Förderung machen Sie einen ersten minimalen Schritt.

(Christoph Meyer [FDP]: Mehr als Sie die letzten 16 Jahre!)

Es ist richtig, dass Sie kinderzulageberechtigten Riester-Sparern mehr Zeit geben, Kindererziehungszeiten geltend zu machen. Das ist gut und richtig. Aber noch besser wäre, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie einen Antrag stellen müssen, damit ihnen diese Kinderzulagen nicht verloren gehen. Wir werden das im Gesetzgebungsverfahren fordern, damit hier nachjustiert wird. Ich hoffe, dass Sie da mitmachen. Es ist auch richtig, die Zulagenberechtigung erst zu prüfen und dann die Zulage auszuzahlen. Auch das steht im Gesetzentwurf. Das ist aber längst Fakt. Das wird von den Zulagenstellen längst so gemacht.

Was Sie aber nicht tun – das ist gerade bei der dritten Säule der Altersvorsorge zwingend –, ist: Sie kümmern sich nach wie vor nicht um die Attraktivität der Riester-Verträge. 16 Millionen Sparer müssen seit Jahren mit einer niedrigen Rendite auskommen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es sind keine 16 Millionen Sparer!)

Sie haben die Vorschläge von uns seit einer Legislaturperiode auf dem Tisch liegen, und nichts passiert. Wir könnten die Beitragsgarantie optional sehr wohl reduzieren. Wir könnten den Kreis der Förderberechtigten ausweiten. Wir könnten ein kostenarmes Standardprodukt erstellen. Nichts davon tun Sie. Das heißt, Riester-Verträge werden nicht attraktiver. Tatsächlich ziehen sich die meisten Anbieter daraus zurück.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist ein totes Pferd!)

Sie lassen die Bezieher kleiner Einkommen bei der Altersvorsorge allein. Auch da werden wir nachsteuern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gebäude-AfA. Herr Meyer, leider haben Sie uns da nur die eine Hälfte erzählt. Ja, Sie heben die AfA von 2 auf 3 Prozent. Aber jeder Steuerrechtler weiß, dass in § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG steht, dass man eine kürzere Nutzungsdauer des Gebäudes auch nachweisen kann. Diese Passage, die von vielen Investoren genutzt wird, streichen Sie. Tatsächlich ist das keine Verbesserung, sondern eine Schlechterstellung von Investoren, die alte Gebäude sanieren wollen, und das zu einer Zeit, wo wir energetische Sanierung zwingend bräuchten. Auch da geht dieser Gesetzentwurf nicht weit genug. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren die Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten bei 15 Prozent hinterfragen. Dann haben Sie die Chance, dieses Gesetz besser zu machen.

Grunderwerbsteuer. Auch da gibt es kleine Veränderungen, die in die richtige Richtung gehen. Aber wir alle haben den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, dass es bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag für Familien für das selbstgenutzte Einfamilienhaus geben wird. Nichts davon steht im Gesetzentwurf.

Sie fangen vieles an, nichts davon wird tatsächlich fortgeführt. Wir werden im weiteren Verfahren viele Änderungsanträge einbringen, zum Beispiel für Kindergeldzahlungen bei Menschen mit Behinderungen, bei Kinderbetreuungskosten, bei der gendergerechten Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern.

Wir freuen uns auf die Diskussionen und fordern Sie gerne auf, unseren Anträgen zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Michael Schrodi.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547114
Wahlperiode 20
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2022
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