14.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 61 / Zusatzpunkt 10

Volker UllrichCDU/CSU - Bundeswehr in Irak

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verlängerung eines Bundeswehreinsatzes darf niemals eine Selbstverständlichkeit sein oder zur Routine werden, sondern vor dem Hintergrund unserer Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten müssen wir jeden Einsatz klug hinterfragen, ihn in die geopolitische Sicherheitsstrategie unseres Landes einbetten und mit Sorgfalt über die Ergebnisse beraten.

Der Irakeinsatz hat zwei Komponenten. Das sind zum einen die Teilnahme an der sogenannten Anti-IS-Koalition und zum anderen die Ertüchtigung der Sicherheitsarchitektur im Irak selbst. Ich will heute noch mal daran erinnern, dass der Einsatz gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ durchaus von Erfolg gekrönt war. Ich darf daran erinnern, dass in den Jahren 2014 und 2015 die kurdischen Peschmerga, syrisch-orthodoxe Christen und Jesidinnen und Jesiden Opfer eines terroristischen Regimes wurden

(Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die meisten Opfer des IS waren Muslime!)

und dass durch diese territoriale Herrschaft im Nordirak und in Syrien auch eine Grundlage geistig-moralischer Art geschaffen wurde, um in den Hauptstädten Europas Terroranschläge zu begehen. Durch den Bruch der territorialen Herrschaft im Nordirak und in Syrien und damit auch durch den Einsatz gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ konnte hier die Sicherheit vor Ort wieder gestärkt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber klar ist auch, dass die Gefahr nicht gebannt ist, dass der Herrschaftsanspruch dieses sogenannten „Islamischen Staates“ auf diese Gebiete niemals aufgegeben wurde und dass in anderen Teilen der Welt diese Bedrohung nach wie vor existiert. Deswegen brauchen wir auch aus Gründen der Prävention eine Fortführung dieses Einsatzes.

Wer sich den Evaluierungsbericht ansieht, der stellt fest, dass die Debatte, die Sie auch in der Koalition geführt haben – ob man Syrien herausnehmen soll oder nicht –, letztlich nicht rechtliche, sondern offenkundig politische Gründe hatte. Denn der Evaluierungsbericht sagt ganz klar, dass der bisherige Bezug auf Artikel 51 der VN-Charta in Verbindung mit Artikel 24 unseres Grundgesetzes zulässig war. Hierzu gibt es auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir respektieren den politischen Kompromiss der Ampelregierung, hätten uns aber vorstellen können, dass vor dem Hintergrund der Mandatsklarheit Syrien nach wie vor im Mandatstext erwähnt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zum Thema Irak will ich nur ausführen, dass die gestrige Wahl eines neuen Staatspräsidenten ungeachtet der innenpolitischen Konflikte ein erster Hoffnungsschimmer ist, dass sich dieses Land weiter stabilisiert. Wir dürfen die Herausforderungen, denen der Irak sich ausgesetzt sieht, nicht vergessen. Er hat einen sehr hohen schiitischen Bevölkerungsanteil, ähnlich wie der Iran, der – gerade destabilisiert – seine eigene Bevölkerung unterdrückt. Wir dürfen nicht vergessen, dass Russland und der Iran in Syrien starke Bataillone und Sicherheitsinteressen haben.

Es ist in unserem ureigenen Interesse, dass auch im Mittleren Osten die zarte Pflanze einer pluralen Gesellschaft, dass Meinungsfreiheit und Demokratie eine Chance haben, zu entstehen. Das wird nur funktionieren, wenn der Irak stabil bleibt. Dazu braucht es unsere Mithilfe, und das ist die Arbeit, die unsere Soldatinnen und Soldaten leisten. Lassen Sie uns diesen Antrag noch mal klug debattieren. Aber für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir ihm wohl zustimmen werden, auch im Interesse unserer Sicherheitsarchitektur.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Max Lucks das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547185
Wahlperiode 20
Sitzung 61
Tagesordnungspunkt Bundeswehr in Irak
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