20.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 63 / Tagesordnungspunkt 9

Kerstin Griese - Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn des russischen Angriffskrieges setzt Putin bewusst hohe Energiepreise als Waffe ein, um unsere Gesellschaft zu spalten. Aber er wird damit scheitern; denn die Bundesregierung steuert mit umfangreichen Maßnahmen und mit sehr großen finanziellen Mitteln dagegen. Niemand sagt: Wir können alles ausgleichen. – Aber es geht jetzt um zielgerichtete Hilfen angesichts der Tatsache, dass die hohen Energiepreise für viele Menschen und auch für Unternehmen eine existenzielle Bedrohung sind.

In der Bundesregierung konzentrieren wir uns auf fünf Punkte: Erstens. Wir schaffen Versorgungssicherheit. Zweitens. Wir senken die Energiepreise mit der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse. Drittens. Wir arbeiten an gezielten Wirtschaftshilfen. Viertens. Wir halten den Arbeitsmarkt stabil, auch mit dem Instrument der Kurzarbeit; das wird viele Arbeitsplätze retten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Fünftens. Wir nehmen fast 100 Milliarden Euro in den Entlastungspaketen in die Hand, um Menschen mit mittleren und unteren Einkommen gezielt zu helfen und sie mit den Entlastungspaketen zu unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetz, das wir hoffentlich gleich beschließen werden, sorgen wir in zwei Bereichen für sehr gezielte Entlastungen. Im September hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale erhalten sollen. Heute sind wir schon in der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs und Beschlussfassung, anderthalb Monate später; das war schnell. Mit Hochdruck haben viele daran gearbeitet. Ich sage allen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im Parlament Danke schön, die dafür gesorgt haben, dass wir das so schnell hinkriegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir werden es mit diesem Gesetz schaffen, dass für rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner heute die notwendige finanzielle Unterstützung beschlossen werden kann. Alle Rentnerinnen und Rentner werden diese Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Sie wird noch in diesem Jahr bis Mitte Dezember, also vor Weihnachten, auf den Konten der Rentnerinnen und Rentner ankommen. Diese schnelle, unkomplizierte und umfassende Umsetzung ist genau das, was jetzt gebraucht wird.

Lassen Sie mich insbesondere drei Punkte hervorheben:

Erstens. Alle Rentnerinnen und Rentner sind anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale wird bei Altersrenten gezahlt, bei Hinterbliebenenrenten und auch bei Erwerbsminderungsrenten.

Zweitens. Es braucht keinen Antrag. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch. Genau so stellen wir uns den bürgernahen Sozialstaat der Zukunft vor.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Drittens. Auf die 300 Euro müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sie sind unpfändbar, und sie führen nicht zu einer Kürzung bei einkommensabhängigen Sozialleistungen. Aber sie werden versteuert. Das ist auch richtig so; denn das bedeutet mehr Zielgenauigkeit. Wer hohe Renten oder hohe Einkommen oder sogar beides hat, zahlt darauf eben auch mehr Steuern.

Insgesamt unterstützen wir mit dieser Maßnahme Rentnerinnen und Rentner der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger des Bundes mit insgesamt 6,4 Milliarden Euro Entlastung. Das ist ein großer Schritt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich will an dieser Stelle auch erwähnen – weil wir viel über die Umsetzungswege der Entlastungspakete sprechen –, dass wir die Entlastungsmaßnahmen sehr effizient umsetzen. Die Verwaltungskosten bei der Deutschen Rentenversicherung betragen nur 0,17 Prozent der Gesamtkosten. Das ist eine wichtige Zahl.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre sind erfreulicherweise nicht die Einzigen, die von diesem Gesetz profitieren werden. Dieses Gesetz bringt auch Entlastungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dazu heben wir die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1 600 Euro auf 2 000 Euro im Monat weiter an. Was heißt das? Beschäftigte mit kleinem Einkommen bis 2 000 Euro werden durch diese Änderung insgesamt um geschätzte 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, und das ohne Einbußen bei der sozialen Sicherung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ganz konkret heißt das zum Beispiel für einen Arbeitnehmer mit 1 000 Euro Monatseinkommen über 50 Euro mehr in der Tasche pro Monat, und zwar dauerhaft. Das ist zielgerichtete Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Denen wäre mit einer Steuererleichterung nicht geholfen, weil sie oft gar nicht steuerpflichtig sind.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung für dieses Gesetz. Wir helfen Rentnerinnen und Rentnern. Wir sorgen dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen mehr Geld in der Tasche haben. Das ist Teil unserer Maßnahmen, um unser Land zusammenzuhalten. Das ist in dieser Krise wichtig. Deshalb bitte ich um Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Max Straubinger hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547361
Wahlperiode 20
Sitzung 63
Tagesordnungspunkt Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende
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