Roger BeckampAfD - Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einem ersten Heizkostenzuschuss im Sommer dieses Jahres wegen der hohen Energiepreise und der hohen Inflation soll es nunmehr noch einmal eine entsprechende Einmalzahlung geben. Dieser Zuschuss stellte eine unbürokratische Hilfe dar und unterstützt zahlreiche Bezieher von Wohngeld und anderen sozialen Leistungen. Und ja, es ist gut, wenn ein Sozialstaat denen, die zu wenig verdienen, finanziell unter die Arme greift. Das gilt etwa bei den Kosten der Unterkunft für Hartz‑IV-Bezieher, deren Heizkosten grundsätzlich durch Sozialleistungen getragen werden. Da tut sich durchaus die Frage auf, wie eigentlich unsere Neubürger heizen, die alles bezahlt bekommen. Wie heizt jemand aus Somalia in einem deutschen Winter oder jemand aus Nigeria, der es selbst nicht zahlen muss? Und wer bezahlt das ansonsten?
(Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist doch ekelhaft!)
– Ja, lassen wir das besser. Sie gucken schon wieder so verbiestert. Hören wir auf damit! Ich lege es zur Seite für Sie.
Jedenfalls anteilig gilt die soziale Fürsorge nunmehr auch mit Blick auf alle Empfänger von Wohngeld und einigen anderen Sozialleistungen. Diese Menschen erhalten zumindest einen Zuschuss für die entstehenden Mehrkosten durch die massiv gestiegenen Energiepreise; denn auch diese Menschen können die steigenden Energiepreise nicht einfach wegstecken.
Aber wen entlastet die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen von den steigenden Energiepreisen? Wie viele Menschen sind das? Das sind lediglich 1,2 Millionen Haushalte. Die anderen knapp 40 Millionen Haushalte, abzüglich Hartz‑IV, werden gerade nicht entlastet. Die große Masse der vergessenen Mittelschicht – die CDU hat es gesagt –, ebenfalls nur kleine und mittlere Einkommen, werden außen vor gelassen. Aus Sicht der Grünen und der sogenannten Sozialdemokraten ist das offensichtlich egal.
(Beifall bei der AfD – Martin Diedenhofen [SPD]: Das ist doch Quatsch!)
Die vergessenen Schichten der arbeitenden Mitte müssen sich durch die explodierenden Energiepreise auf erhebliche Einkommensverluste im vierstelligen Bereich einstellen. Sie werden jetzt arm gemacht, weil für sie, für die große Mehrheit der Bevölkerung, die Sozialkosmetik der Bundesregierung nicht vorgesehen ist. Für diese Energieabgehängten bleiben die sogenannte Gaspreisbremse und die Hoffnung auf einen milden Winter. Glückwunsch! Dabei liegt die Zahl der eher einkommensschwachen Haushalte bei fast 10 Millionen. Das sind Abermillionen Menschen in diesen Haushalten. Und ein Großteil der Leute muss jetzt – ja, für was eigentlich? – frieren. Und nur wer bereits von staatlichen Hilfen abhängig ist, bekommt einen weiteren kleinen Schluck aus der Pulle.
Ein neuer Begriff geht um: Energiearmut. Ein Haushalt gilt als von Energiearmut betroffen, wenn mehr als 10 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushalts für Heizen, Warmwasser und Strom ausgegeben werden. Der Anteil dieser Haushalte lag ohne staatliche Hilfe im Jahre 2021 bereits bei 14,5 Prozent. Dabei zogen die Energiepreise bereits zum Ende letzten Jahres zusätzlich an. Die CO2-Bepreisung für Erdgas und Erdöl hatte bereits damals alles teurer gemacht; da stand übrigens noch kein einziger russischer Soldat auf ukrainischem Boden. Nach dem Beginn des Ukrainekriegs beschleunigte sich die Teuerung abermals, und im Mai waren es bereits über 25 Prozent aller Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind; mittlerweile dürften es deutlich mehr sein. Und immer mehr dieser Haushalte geraten in Gefahr, ihre Ausgaben für Energie eben nicht mehr alleine, sondern nur mit fremder Hilfe decken zu können. Dabei ist deutlich erkennbar, dass die relativen Energieausgaben mit geringem Einkommen steigen. Was für ein Wunder! Der Zusammenhang zwischen geringem Einkommen und Energiearmut ist offensichtlich. Tatsächlich sind viele Haushalte, die mit ihren Einkommen knapp über den Hartz-IV-Sätzen liegen und jetzt keinen Heizkostenzuschuss bekommen, ganz besonders benachteiligt. Bei Haushalten mit einem verfügbaren Einkommen von mehr als 5 000 Euro netto – also jeder hier im Saal, und halte er sich für sonst wie sozial – betragen die Heizkosten anteilig nur unter 5 Prozent. Wie schön für Sie!
Mit viel Wohlwollen, so richtig viel Wohlwollen, und an besonders sonnigen Tagen kann man freundlich feststellen, dass dieses Heizkostenzuschussgesetz eine teilweise Lösung für ein paar Menschen in unserem Land ist.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Und das ist sehr, sehr freundlich formuliert. Weil heute die Sonne scheint: Hoffen wir auf einen milden Winter.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die FDP-Fraktion hat das Wort der Kollege Daniel Föst.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547435 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 63 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes |