20.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 63 / Zusatzpunkt 5

Olaf in der BeekFDP - Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

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Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Bundestagsvizepräsidenten darf ich was sagen, und als gepuderter liberaler Kommunist, nach Darstellung der AfD,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

kann ich heute wirklich die Erklärung abgeben, dass das Vorantreiben einer konsequenten Bepreisung von CO2-Emissionen Ziel dieser Ampelkoalition ist.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das machen wir nun mit der Novelle des BEHG. Damit gehen wir nun auch bei der Abfallwirtschaft diesen wichtigen Schritt. Aber wir gehen den Schritt so, dass die betroffenen Unternehmen nicht überfordert werden. Die Bepreisung ist moderat und unsere Vorgehensweise insbesondere in diesen schwierigen Zeiten absolut verhältnismäßig. Denn natürlich müssen wir alle neuen Belastungen und Regelungen für Menschen und Unternehmen sorgsam abwägen. Zudem hat die Bundesregierung ein Belastungsmoratorium angekündigt, wie ich finde, völlig zu Recht.

(Dr. Andreas Lenz [CDU/CSU]: Wie geht das zusammen? – Jens Spahn [CDU/CSU]: Dann macht doch mal!)

Genau deshalb haben wir bei der BEHG-Novelle einen guten Kompromiss gefunden. Wir verschieben die Einführung; dennoch halten wir am Emissionshandel als maßgeblichem Instrument für effizienten Klimaschutz fest. Die Abfallwirtschaft wird dabei nun genauso eingebunden wie fast alle anderen Sektoren. Das ist fair, nachhaltig und dient dem innovativen Klimaschutz.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Abfallverbrennung nun ein Jahr später, also 2024 und nicht 2023, in den nationalen Emissionshandel einbezogen wird, ist absolut vernünftig. Alles andere wäre in der derzeitigen Situation auch nicht vermittelbar gewesen. Analog dazu wird auch die Erhöhung des CO2-Preises ausgesetzt und ebenfalls auf 2024 verschoben. Auch das ist mit dem BEHG sichergestellt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Mit dem Verzicht auf Änderungen im kommenden Jahr schaffen wir genug Vorlaufzeit und behalten das Belastungsmoratorium im Auge.

Und wir haben noch mehr erreicht: Bei den Biokraftstoffen streichen wir die Obergrenze für die Anwendung des Emissionsfaktors Null. Das verhindert eine doppelte Regulierung und fördert den Einsatz von klimaneutralen Biokraftstoffen. Es ist gut und richtig, dass der Fokus der CO2-Bepreisung im BEHG auf fossilen Emissionen liegt. Das ist der ausdrückliche Zweck dieses Gesetzes. Eine Obergrenze hätte den Eindruck vermittelt, dass Bioenergie bis zu einer bestimmten Grenze klimaneutral, darüber hinaus jedoch klimaschädlich ist. Das ist eine Logik, die in ihrer Pauschalität keine Anwendung finden sollte und es im vorliegenden Gesetz auch nicht tut; das ist gut so.

Ein weiterer wichtiger und zukunftsweisender Punkt ist in dem neuen Gesetz enthalten: Wir ebnen den Weg für innovative Technologien zur Abscheidung und Nutzung bzw. Speicherung von CO2. Wir ermöglichen, dass Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen, die zukünftig in diese Verfahren investieren und sie in Betrieb nehmen, von der CO2-Bepreisung ausgenommen werden. Für uns Liberale gilt der feste Grundsatz: CO2, das nicht in die Atmosphäre entweicht, darf auch keinen Preis erhalten. CCS ist zwingend notwendig, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Das sagt nicht nur der Weltklimarat, das sagen viele deutsche Studien, und nach diesen Erkenntnissen sollten wir unsere visionäre Politik ausrichten.

(Karsten Hilse [AfD]: Haben Sie das abgesprochen?)

Es ist deshalb ein Erfolg, dass wir im BEHG die richtigen Signale an die Unternehmen senden. Wir schaffen einen marktwirtschaftlichen Anreiz, Emissionen einzusparen und dabei innovativ vorzugehen. Das ist die Marschrichtung der Ampelregierung und der Regierungsfraktionen beim Klimaschutz.

Lassen Sie mich noch eine Sache ergänzen: Analog zu diesem Gesetz brauchen wir auch Maßnahmen, um die Kreislaufwirtschaft zukünftig zu stärken.

(Dr. Andreas Lenz [CDU/CSU]: Stimmt!)

Das ist zwar nicht die Baustelle dieses Gesetzes, aber folgende Grundregel gilt: Alles, was verbrannt wird, verursacht Kosten – alles, was im Wertstoffkreislauf bleibt, ist dagegen nachhaltig und schützt das Klima.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dafür sollten wir Menschen und Unternehmen noch mehr sensibilisieren.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Handel mit Emissionszertifikaten ist und bleibt das markwirtschaftlichste, fairste und effektivste Instrument für Klimaschutz.

(Beifall des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])

Und mit dieser Gesetzesnovelle entwickeln wir den Emissionshandel konsequent weiter, erst auf nationaler Ebene und schließlich im europäischen Emissionshandelssystem. Darin soll das BEHG – so ist es mal von CDU/CSU und SPD angedacht worden – in den kommenden Jahren aufgehen.

Wir haben nun einen Kompromiss geschaffen, der als Erfolg dieser Regierung verbucht werden kann. Das neue BEHG ist effizient, funktioniert zielgerichtet und ist auf eine europäische Lösung ausgerichtet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächstes hat das Wort der Kollege Ralph Lenkert, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547464
Wahlperiode 20
Sitzung 63
Tagesordnungspunkt Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
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