Volker UllrichCDU/CSU - Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriege und bewaffnete Konflikte sind eine zivilisatorische Tragödie. Umso mehr muss klar sein, dass jeder, der in diesem Zusammenhang Verbrechen begeht, belangt wird und dass am Ende die Gerechtigkeit siegt. Auch die Stärke des Rechts ist eine wichtige internationale Errungenschaft. Dazu gehört auch die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs. Viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit in vielen Teilen der Erde sind von diesem Gerichtshof bereits angeklagt und verurteilt worden. Und ich bin froh, dass wir heute den Katalog der anklagewürdigen Straftaten erweitern können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mit dem heutigen Ratifizierungsgesetz wird beispielsweise auch geregelt, dass jeder, der bei einem internationalen oder einem innerstaatlichen Konflikt Hilfstransporte blockiert, strafrechtlich belangt werden kann. Das gilt ebenso, wenn Hunger als Waffe eingesetzt wird, nicht nur in einem internationalen Konflikt, sondern auch in innerstaatlichen Auseinandersetzungen. Und da wir beim Thema „Hunger als Waffe“ sind, will ich folgende Bemerkung machen: Herr Kollege Bystron, Ihre Einlassungen und Anspielungen in Richtung der Bundesaußenministerin sind jenseits dessen, was wir hier im Deutschen Bundestag akzeptieren können und dürfen.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Petr Bystron [AfD]: Können Sie auch sagen, warum, Herr Ullrich?)
Wir richten unseren Blick auch auf die Verbrechen, die in der Ukraine durch den russischen Angriffskrieg verübt werden. Und ja, wir haben hier rechtlich eine schwierige Situation. Weder Belarus noch Russland oder die Ukraine sind Vertragsstaaten des ICC. Es wäre wichtig, dass in diesem Konflikt auch das Verbrechen der Aggression bestraft wird, weil es wesentliche Beweislastschwierigkeiten gibt, wenn es um die Frage der Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht. Auch wenn sich dieser Gerichtshof nicht direkt damit befassen kann – der UN-Sicherheitsrat ist in dieser Frage wohl blockiert –, so ist es dennoch wichtig, dass er Ressourcen bekommt, um Sachverhaltsaufklärung zu leisten, ähnlich übrigens wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Ich möchte, dass die Weltgemeinschaft stark ist, dass sie in der UN-Vollversammlung eine Fortentwicklung des Völkerrechts auf den Weg bringt, damit in einem Sondertribunal nicht nur Kriegsverbrechen, sondern auch das Verbrechen der Aggression, das in diesem Krieg begangen wird, abgeurteilt werden kann. Das wäre eine wesentliche Aufarbeitung dieser Grausamkeiten, die in der Ukraine stattfinden. Das Recht muss am Ende stärker sein, und die Gerechtigkeit muss auch in der Völkergemeinschaft zu ihrem Recht kommen. In diesem Sinne stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547505 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 63 |
Tagesordnungspunkt | Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs |