20.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 63 / Tagesordnungspunkt 21

Fabian JacobiAfD - Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einmal mehr befinden wir uns als Deutscher Bundestag in der Situation, dass wir etwas praktizieren dürfen, das man vielleicht „betreute Gesetzgebung“ nennen könnte. Die EU hat eine Richtlinie erlassen. Über das, was uns damit vorgegeben ist, müssen wir nicht mehr groß nachdenken. Wir müssen halt ausführen, was uns aufgetragen wurde, und dürfen dabei die Einzelheiten noch ein wenig nach unserem Gusto ausschmücken. Das ist bequem, und wenn etwas sich hinterher als weniger gelungen herausstellt, nun, dann trägt im Zweifel halt Brüssel die Verantwortung, aber nicht wir.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mal eine andere Platte spielen?)

Verminderte Verantwortung bei vollen Bezügen: Wer wüsste das nicht zu schätzen?

Als AfD lehnen wir keineswegs die friedliche Zusammenarbeit der Völker Europas ab – ganz im Gegenteil –, wohl aber die EU in ihrer gegenwärtigen Form. Dies aus zwei Gründen: weil jede Abtretung von Gesetzgebungszuständigkeiten von einem nationalen Parlament an die EU ein Weniger an Demokratie bedeutet und weil die EU als zentralistische Organisation ihrem Wesen nach auf Vereinheitlichung aus ist.

(Beifall bei der AfD)

Man nennt es zwar euphemistisch „Harmonisierung“, gemeint ist mit diesem blumigen Ausdruck aber ganz banale Gleichmacherei. Wenn aber das Wesen Europas gerade in der Vielgestaltigkeit seiner Völker und Kulturen liegt, dann zerstört die EU notwendigerweise das, was Europa eigentlich ausmacht.

(Beifall bei der AfD)

Dieses vorweggeschickt – denn das Richtige kann man gerade hier nicht oft genug sagen –, muss man bei dem vorliegenden Gesetzentwurf vielleicht etwas weniger Bauchschmerzen haben als bei anderen Gegenständen; denn es geht hier um die Verschmelzung, Aufspaltung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften über Staatsgrenzen hinweg, also um etwas, bei dem auch ein gewisses Maß an Übereinstimmung der beteiligten Rechtsordnungen sinnvoll erscheinen kann.

Der Überweisung in den Rechtsausschuss stimmen wir natürlich zu. Wir haben dort auch bereits die Durchführung einer Sachverständigenanhörung zum Inhalt des Gesetzentwurfs beschlossen. Der sehen wir mit Interesse entgegen. Dabei kann dann hoffentlich auch der eine oder andere Punkt noch näher beleuchtet werden, der nach dem jetzigen Stand des Entwurfs problematisch erscheint.

Um nur ein Beispiel zu nennen – der Kollege hat es gerade auch schon getan –: Es wird in einigen Stellungnahmen auf die Gefahr hingewiesen, dass bei der formwechselnden Verlagerung einer Gesellschaft aus Deutschland ins Ausland womöglich die Ansprüche von Arbeitnehmern aus einer betrieblichen Altersversorgung in ihrer Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit gefährdet sein könnten. Solche Bedenken müssten natürlich ausgeräumt werden, bevor eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in Betracht gezogen werden kann. Nach der Anhörung nächsten Monat wissen wir dazu hoffentlich mehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Den Beitrag von Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen wir zu Protokoll.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort hat der Kollege Pascal Meiser für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547519
Wahlperiode 20
Sitzung 63
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
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