20.10.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 63 / Tagesordnungspunkt 23

Kerstin Griese - SGB IV- Änderungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz, das wir heute hier um diese späte Uhrzeit in den Bundestag einbringen, ist ein Thema, das trocken klingt, aber ganz viele Lebensbereiche betrifft. Es bezieht sich nämlich auf viele Bereiche der Sozialversicherung und wirkt sich damit auch auf viele Lebensbereiche positiv aus.

Worum geht es? Digitalisieren, Verbessern, Vereinfachen, das soll bei den Regelungen zum Beitrags- und Melderecht möglich gemacht werden. Wir werden die Digitalisierung weiter vorantreiben und die Verfahren, bei denen es immer noch Papierbescheinigungen gibt, auf elektronische Verfahren umstellen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das betrifft den Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Träger untereinander. Bisher bestehende digitale Meldewege werden wir noch weiter verbessern.

Die Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern bewirkt erhebliche Entlastungen. Hier wird viel über Geld geredet, aber es gibt mit diesem Gesetz auch eine andere schöne Entlastung, nämlich eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um – das hat jemand ausgerechnet – 2,3 Millionen Stunden jährlich; das sind 2,3 Millionen Stunden, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger anderen Dingen widmen können: der Familie, dem Beruf, der Freizeitgestaltung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Digitalisierung bringt aber auch Entlastungen für die Arbeitgeber, mit diesem Gesetz um 155 Millionen Euro jährlich. Gerade in diesen Zeiten ist das ein wichtiges Signal für die Unternehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz überarbeiten wir auch die vermögensrechtlichen Vorschriften der Sozialversicherungen. Die Anlagegrundsätze Sicherheit, angemessener Ertrag und ausreichende Liquidität bleiben dabei unangetastet. Die Möglichkeiten zur Vermögensanlage werden angepasst und maßvoll erweitert. Das hilft den Sozialversicherungsträgern, die Risiken der Vermögensanlage zu begrenzen; das bedeutet Sicherheit in den Sozialversicherungen und damit Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Gesetz ist ein großer Omnibus – vielleicht sogar ein Zug, wie ich mit Blick auf den Ausschussvorsitzenden, der Züge mag, sage –, in dem es um viele Themen geht:

Ein weiterer wichtiger Bereich sind nämlich die Änderungen beim Künstlersozialversicherungsgesetz. Hier setzen wir einen Auftrag des Koalitionsvertrages um, indem wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren, nichtkünstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitern. Wir haben das in der Coronazeit gemacht und führen das jetzt weiter,

(Rasha Nasr [SPD]: Sehr gut!)

damit auch Kreative mit sogenannten hybriden Erwerbsbiografien, also beim Wechsel zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung, besser abgesichert werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Endlich!)

Ein weiterer wichtiger Punkt. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar 2023 grundlegend neu geregelt. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Damit schaffen wir bei Altersrenten volle Flexibilität für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente und setzen neue Anreize, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Auch für die Erwerbsminderungsrentner werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben; sie orientieren sich künftig am Durchschnittsverdienst aller in der Sozialversicherung Versicherten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das kann auch eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein.

Ein weiterer Punkt. Mit diesem Gesetzentwurf wird auch die weitere Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie erfolgen, durch Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Mit den geplanten Regelungen soll eine vollständige Umsetzung dieser Richtlinie erreicht werden – und damit mehr Barrierefreiheit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thomas Hacker [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen gezeigt: Das Thema klingt nur trocken – es sind ganz lebensnahe Themen; das waren die Kernthemen aus dem Entwurf des 8. SGB IV-Änderungsgesetzes. Ich bin mir sicher, dass uns dieses Gesetz auf dem Weg zu einem fortschrittlichen Sozialstaat in vielen Punkten weiterbringt.

Ich bitte um gute Beratung und Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Maximilian Mörseburg das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547530
Wahlperiode 20
Sitzung 63
Tagesordnungspunkt SGB IV- Änderungsgesetz
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