09.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 65 / Tagesordnungspunkt 8

Enak FerlemannCDU/CSU - Erneuerbare Energien im Städtebaurecht

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Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Minister, in der Tat, es ist eine sehr, sehr kleine Novelle geworden, die Sie uns hier heute vorlegen. Wir warten eigentlich als Ausschuss schon länger auf die versprochene große Baurechtsnovelle, die wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr kommen wird, so wie wir vernommen haben. Aber wenigstens eine ganz kleine Novelle ist dabei herausgekommen. Um es kurz zu machen: Wir werden das, was Sie vorgeschlagen haben, inhaltlich voll unterstützen. Das ist sinnvoll, das ist richtig, und das ist so weit gut ausgearbeitet.

Allerdings springen wir mit dieser Novelle, so klein sie ist, viel zu kurz. Wenn wir die Flächen des Braunkohletagebaus für die Erzeugung von erneuerbaren Energien reaktivieren können, dann gilt das natürlich auch für Gesteinsbrüche, für Kiesgruben, vielleicht auch für aufgelassene Flughäfen und anderes mehr. Wenn wir die erneuerbaren Energien vor allem im ländlichen Raum fördern wollen, dann sollte man dieses Gesetz mit diesen Öffnungen ermöglichen, sodass wir auch hier zu einer Privilegierung kommen, um es diesen Energien wirklich leichter zu machen; denn das derzeit vorherrschende Baurecht macht die Entwicklung der erneuerbaren Energien sehr, sehr schwer.

Es stellt sich auch die Frage – Sie haben es selber schon angesprochen –, wieso Sie die Elektrolyseure nur für Windenergieanlagen privilegieren wollen. Sicherlich macht es Sinn, das gegebenenfalls auch bei den Flächensolaranlagen zu machen. Auch hierfür, denke ich, müssen wir in dem Gesetz eine Öffnung vorsehen. Das heißt, wir werden uns den § 35 des Baugesetzbuches im Hinblick auf diese Punkte, gerade auf Solarenergie, noch einmal intensiv angucken müssen, um hier zu Verbesserungen zu kommen, damit wir schneller die erneuerbaren Energien insbesondere im ländlichen Raum entwickeln können.

Ein interessanter Ansatz dürfte auch sein, sich die Frage zu stellen, ob nicht kleine Freiflächen-PV-Anlagen an landwirtschaftlichen Betrieben – bis 1 Megawatt könnten wir uns vorstellen – ebenfalls privilegiert werden, sodass der landwirtschaftliche Betrieb eine Möglichkeit hat, auch mit erneuerbaren Energien selber die Energie zu erzeugen, die er für die landwirtschaftliche Produktion braucht. Auch hier ist es durchaus eine Überlegung wert, ob wir diese Anlagen nicht privilegieren: einerseits, um eben den Landwirten eine gute Möglichkeit zu geben, selbst an den erneuerbaren Strom zu kommen, andererseits aber auch, um damit den erneuerbaren Strom auch mehr in die Flächen bringen zu können, und dies vor allen Dingen wesentlich schneller; denn der Überschussstrom kann dann auch ins allgemeine Netz eingespeist werden. Ich glaube, das ist ja auch das große Ziel angesichts der drohenden Energieknappheit, die wir insbesondere beim Strom wahrscheinlich zu gewärtigen haben.

Also, Strich drunter: Es ist eine sehr, sehr kleine Novelle geworden. Wir werden im Ausschuss dafür sorgen müssen – ich freue mich auf die intensiven Beratungen –, aus der sehr kleinen Novelle eine gute kleine Novelle mit vielen Möglichkeiten zu machen, die das Baurecht noch zusätzlich hat. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass wir noch vor Jahresende ein gutes Ergebnis haben, damit zum neuen Jahr dann auch mit den Investitionen gestartet werden kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Anja Liebert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547766
Wahlperiode 20
Sitzung 65
Tagesordnungspunkt Erneuerbare Energien im Städtebaurecht
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