Claudia TausendSPD - Erneuerbare Energien im Städtebaurecht
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, noch mal zum Kern des Themas zurückzukehren, zur heute vorliegenden kleinen BauGB-Novelle, mit der wir die Rahmenbedingungen für den verbesserten Ausbau der erneuerbaren Energien herstellen wollen und einen weiteren wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten wollen.
Die Umsetzung der Energiewende – es wurde hier mehrfach angesprochen – ist eine große Herausforderung für uns alle. Wir brauchen einen Kraftakt und eine gemeinschaftliche Anstrengung aller beteiligten Ministerien. Die Bauministerin hat heute ihren Beitrag geleistet und schon fast alles Notwendige in ihren Ausführungen gesagt.
Wir haben mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und dem Wind-an-Land-Gesetz vor der Sommerpause die Flächenwerte für die Ausweisung geeigneter Flächen für den Ausbau der Windkraft festgelegt, die Verfahren vereinfacht und erleichtert. Und wir haben im Zuge der Verabschiedung des kürzlich novellierten Energiesicherungsgesetzes auch die Voraussetzungen für die bessere Nutzung von Biogasanlagen geschaffen, indem wir die Kapazitätsobergrenzen vorübergehend ausgesetzt und die Flächenbindung gelockert haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Mit der heutigen kleinen BauGB-Novelle wollen wir zwei wesentliche Bausteine hinzufügen. Ein Baustein ist: Wir wollen nun die Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff, von sogenannten Elektrolyseuren, dort ermöglichen, wo es bereits bestehende Windkraftanlagen gibt und wo ein Netz zur Anbindung vorhanden ist, und damit in Zukunft die Abregelung verhindern, durch die wertvoller Windstrom verloren gegangen ist. Und wir wollen den betroffenen Bundesländern mit Braunkohletagebauflächen – das sind Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen – die Möglichkeit geben, Windkraftanlagen und PV-Anlagen durch Rechtsverordnung baurechtlich zu privilegieren, wenn diese das wünschen. Damit schaffen wir eine weitere Möglichkeit zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf Flächen, die wir als eher konfliktarm einschätzen, und dort, wo die nötige Netzinfrastruktur bereits vorhanden ist; wir schaffen aber keine Pflicht. Frau Kollegin Hennig-Wellsow, ich habe Ihren Ausführungen mit Interesse zugehört, und wir werden Ihre Bedenken auf jeden Fall im weiteren Verfahren prüfen.
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Kolleginnen und Kollegen, was die Umsetzung dieser zwei Bausteine betrifft: Das klingt jetzt etwas einfacher, als es in Wirklichkeit ist – das ist in mehreren Redebeiträgen angeklungen –; denn uns haben seit dem Kabinettsbeschluss am 12. Oktober bereits eine Vielzahl von Stellungnahmen der Verbände erreicht, mit Kritik, mit Anregungen, aber vor allem auch, Kollege Ferlemann, mit weiter gehenden Wünschen und Vorschlägen. Wir werden uns im weiteren Verfahren damit befassen und am 28. November auch eine Anhörung durchführen. Auch der Bundesrat hat seine Stellungnahme mit weiteren Vorschlägen abgegeben. Ich bedanke mich schon an dieser Stelle bei allen Beteiligten, besonders bei den konstruktiven Kräften hier im Parlament, für ihre Redebeiträge und Vorschläge. Wir werden das alles prüfen und einfließen lassen.
Für uns gilt auch in diesem Fall das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es ihn erreicht hat. – Das gilt, um noch mal konkret zwei Punkte anzuführen, für alle Fragen der Planungssicherheit für Vorhabenträger und der Wirtschaftlichkeit von Anlagen im Bereich der Wasserstoffwirtschaft. Wir können uns vorstellen, im Sinne der Wirtschaftlichkeit von den Größenvorschlägen des Ministeriums abzuweichen. Wir haben auch Überlegungen angestellt, ob wir uns eine Ausweitung auf PV-Anlagen vorstellen können. Wir wollen schließlich ein Gesetz, das in der Praxis auch angenommen wird, das funktioniert, und nicht ein Gesetz, das schlussendlich wegen zu hoher Hürden ins Leere läuft.
Wir werden, wie gesagt, das Thema „Tagebaufolgeflächen im Braunkohletagebau“ noch einmal anschauen und prüfen, ob im Zusammenhang mit Rekultivierungsvorhaben Konflikte auftauchen, ob Nutzungskonkurrenzen mit künftigen landwirtschaftlichen Optionen bestehen. Wir werden uns auch bemühen – ich glaube, Kollege Föst hat es angesprochen –, weitere konfliktarme Flächen, die wir ähnlich behandeln, zu finden.
Schlussendlich ist uns natürlich bewusst, dass nach Verabschiedung dieser kleinen BauGB-Novelle viele weitere Aufgaben auf uns warten werden, die wir zügig angehen müssen: der Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen insgesamt, die Bewertung von Agri-PV-Anlagen, die Frage des Umgangs mit hofnahen kleinen PV-Anlagen. Das gilt aber auch für die künftige Rolle der Biomasse.
Mir ist auch bewusst, dass es wünschenswert wäre, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, das alle Fragen abschließend regelt. Sie wissen aber auch, dass hierzu intensive Abstimmungen erforderlich sind, die in der Kürze der Zeit nicht leistbar sind; das dauert. Wir wollen eine schnelle Novelle auf den Weg bringen. Das müssen wir; denn uns läuft ansonsten die Zeit davon. Wir wollen das, was heute regelbar ist, nicht auf die lange Bank schieben.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Wir wissen aber auch: Vor der BauGB-Novelle ist nach der BauGB-Novelle ist vor der BauGB-Novelle. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Am 2. Dezember wollen wir in die zweite und dritte Lesung gehen und das Gesetz beschließen.
Danke fürs Zuhören.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat das Wort der Kollege Ulrich Lange.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547771 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 65 |
Tagesordnungspunkt | Erneuerbare Energien im Städtebaurecht |