Kay GottschalkAfD - Inflationsausgleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor allen Dingen aber: Verehrte Steuerzahler! Das, was wir hier heute diskutieren, Herr Schrodi, war wieder Etikettenschwindel der besonderen Art. Sie entlasten nicht, Sie erhalten nur die Kaufkraft. Darauf werde ich gleich im Einzelnen eingehen. Aber es war eine Falschbehauptung, dass Sie entlasten würden.
Ich möchte aber zunächst auf die CDU/CSU zugehen und sagen: Mein Gott, herzlichen Glückwunsch! Sie kommen so langsam in der Opposition an und nähern sich sogar Forderungen der AfD an. Ich war ja fast platt und habe mich auf den Hosenboden gesetzt, als Sie von einer jährlichen Überprüfung der kalten Progression gesprochen haben. Das ist etwas, was meine Fraktion und ich hier seit Jahren fordern. Da bewegen Sie sich auf uns zu. Deswegen nur Enthaltung! Jetzt wäre es nur noch ein sehr kleiner Schritt für Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, aber ein unheimlich großer Schritt für die Menschen da draußen, wenn Sie endlich dem geplanten Automatismus zustimmen würden. Sie haben gleich die Möglichkeit, dem Tarif auf Rädern zuzustimmen, damit wir davon wegkommen, alle zwei Jahre auf einen Progressionsbericht zu warten, der dann noch nicht mal angemessen umgesetzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger werden mitnichten entlastet. Das ist eine Teilentlastung. Dementsprechend werden wir bei diesem Gesetz nur mit Enthaltung stimmen.
(Beifall bei der AfD)
Aber nun zum Einzelnen. Ich sage, wie es ist: Der Name „Inflationsausgleichsgesetz“ ist an sich schon eine Lüge; denn in diesem Gesetz gibt es für das Jahr 2022 überhaupt keine weiteren Entlastungen. Sie haben eben die Erhöhung des Grundfreibetrages angesprochen. Ich habe es mal ausgerechnet. Sie haben rückwirkend die Menschen am Existenzminimum, die Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, um 6,2 Prozent entlastet – und das bei einer Inflation von im Oktober 10,4 Prozent und einer wahrscheinlichen Durchschnittsinflation in diesem Jahr von über 8 Prozent. Wo ist das eine Entlastung? Das ist eine Verhöhnung der Leute, die arbeiten, meine Damen und Herren. Folgen Sie unserem Antrag: 12 600 Euro sind angemessen.
(Beifall bei der AfD)
Schauen wir mal, wie die Bad Bank bzw. Schuldenkoalition, die hier sitzt, mit diesem Problem weiter umgeht. Auf Grundlage des Fünften Steuerprogressionsberichts – Sie haben ihn angesprochen – rechnet die Bundesregierung mit immerhin 7,2 Prozent Inflation für das Jahr 2022 und – jetzt kommt’s – mit 6,3 Prozent Inflation für das Jahr 2023. Die Anpassung um genau diese 7,2 Prozent, von denen ich eben sprach, erfolgt erst ab dem nächsten Jahr. Die Probleme liegen schon seit einem Jahr vor, aber Sie gehen die nicht an.
Liebe Steuerzahler, wenn Sie jetzt schon sauer sind – und das berechtigt –, dass die von der Bundesregierung versprochenen Inflationsausgleichsmechanismen hier nicht greifen, komme ich mal zu den tatsächlichen Zahlen. Immerhin gibt es noch ein paar Fachleute im Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die haben geschätzt, dass wir im nächsten Jahr eine Inflation von durchschnittlich 8,4 Prozent haben werden. Es gibt sogar renommierte Institute, die von 8,8 Prozent ausgehen. Wissen Sie, was in dem Zusammenhang die von Ihnen genannten 7,2 Prozent sind? Die nächste Verhöhnung der Menschen, die da oben sitzen, fleißig zur Arbeit fahren und dann noch von Ihren Klimablockierern daran gehindert werden, ihre Aufträge zu erledigen.
(Beifall bei der AfD)
Warum diese Regierung von Entlastungen in Form eines Inflationsausgleichs spricht, bleibt im Dunkeln.
Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, meine Damen und Herren, möchte ich zum Abschluss noch erwähnen, dass es zu einer wirklichen Abschaffung der kalten Progression durch Freibeträge, Pauschbeträge und Höchstbeträge – nehmen wir mal die berühmte Pendler- oder Entfernungspauschale – gar nicht kommt. Eine besondere Stilblüte ist die Werbungskostenpauschale. Die ist nämlich seit 1955 – seitdem hat man sie als Steuerzahler lieb – nicht geändert worden. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler müsste diese jetzt inflationsbereinigt bei 573 Euro liegen. Wissen Sie, wo sie zurzeit liegt? Bei 102 Euro. Dieser rote Faden zieht sich durch die Politik dieser Regierung, meine Damen und Herren.
Auch hierzu werden wir als AfD und echte Serviceopposition einen Antrag einbringen; da können Sie dann Ihre Ehrlichkeit bei der Fürsorge für die Arbeitnehmer zeigen. Wir wollen eine automatische Anpassung vornehmen, ähnlich wie in der Schweiz – ich sage bewusst: ähnlich –,
(Zuruf des Abg. Jürgen Coße [SPD])
damit die Menschen automatisch entlastet werden und nicht nach Ihrem politischen Kalkül und Gutdünken, meine Damen und Herren.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Sascha Müller das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547847 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Inflationsausgleich |