10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Zusatzpunkt 5

Frauke HeiligenstadtSPD - Inflationsausgleich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, ich habe einen ganz anderen Namen für das Gesetz, das wir gleich beschließen werden. Der Name dieses Gesetzes – „Inflationsausgleichsgesetz“ – ist eigentlich nicht vollständig. Vielmehr ist es das Gesetz zur Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Familien in diesem Land.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das ist mein Name dafür. Ich führe auch gerne aus, warum das der Fall ist.

Wir haben unzweifelhaft eine sehr hohe Inflation. Darauf müssen wir natürlich auch mit der Besteuerung von Einkommen reagieren. Infolge der Inflation – das habe ich bereits in der ersten Debatte zu diesem Gesetzentwurf hier im Hohen Haus gesagt – steigen die Kosten für viele. Nicht nur die Energiekosten, die Heizkosten und die Mobilitätskosten sind gestiegen, sondern auch Lebensmittel sind deutlich teurer geworden. Das bedeutet für viele Menschen in unserem Land eine immense Mehrbelastung, da das verfügbare Einkommen der Familien nicht im gleichen Maße gestiegen ist. Lohnerhöhungen haben nur zum Teil dazu beitragen können, diese Schere zu schließen. Und hinzu kommt, dass man bei der einen oder anderen Lohnerhöhung tatsächlich in eine Steuerprogression kommt und dann noch weniger Netto vom Brutto hat, als man vielleicht vorher hatte.

Diese sogenannte kalte Progression soll unter anderem mit dem vorliegenden Gesetz vermieden werden. Aus diesem Grunde verschieben wir auch die entsprechenden Steuereckwerte bei der Einkommensteuer. Grundlage hierfür ist unter anderem der dem Parlament vorliegende Progressionsbericht. Es ist richtig, dass wir das immer auch parlamentarisch diskutieren und keinen Automatismus dafür einbauen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Anpassung dieser Eckwerte und der deutlichen Erhöhung des Steuerfreibetrages – im Übrigen der höchsten Erhöhung des Steuerfreibetrages, die es je gegeben hat – unterstützen wir die Menschen, die Einkommensteuer zahlen. Und das sind nicht ausschließlich Spitzenverdiener, sondern das betrifft auch mittlere und kleinere Einkommen. Das heißt, wir unterstützen natürlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir lassen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land nicht allein. Neben diesen Entlastungen haben wir nämlich in den vergangenen Wochen bereits weitere Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Erhöhung der Fernpendlerpauschale, die Energiepreispauschale, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages. Wir werden zudem gemeinsam mit den Ländern die Einführung des Deutschlandtickets an den Start bringen. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist es dann günstiger, zur Arbeit zu fahren. Weitere Entlastungen sind geplant, unter anderem mit dem Jahressteuergesetz zur Erhöhung der Homeoffice-Pauschale.

Meine Damen und Herren, die hart arbeitenden Menschen in unserem Land, egal ob sie ein kleines Einkommen haben oder ein großes Einkommen haben, werden deutlich weniger Steuern zahlen, und das ist auch eine gute Antwort für die, die unseren Staat finanzieren und tragen.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass dies insbesondere für niedrige Einkommen bereits greift, erkennt man schon daran, dass wir den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer deutlich erhöhen und auch an die Werte aus dem Existenzminimumbericht anpassen. Im Übrigen ist die Einführung des Bürgergeldes auch ein guter Grund, hier die Anpassungen entsprechend vorzunehmen.

(Christian Görke [DIE LINKE]: Verfassungsrechtlich geboten!)

Das ergibt sich ebenfalls aus dem Existenzminimumbericht. Möglicherweise müssen sie sogar gar keine Steuern mehr bezahlen, wenn sie dann direkt unter diesen Freibetrag fallen.

Das Wichtigste aber ist, dass wir den Familien zusätzlich eine Unterstützung gewähren, indem wir das Kindergeld – es ist bereits ausgeführt worden – auf 250 Euro pro Monat für jedes Kind erhöhen. Das ist nicht nur eine deutliche Steigerung gegenüber dem Gesetzentwurf, der ja schon eine Erhöhung vorgesehen hat, sondern das ist insgesamt die deutlichste Erhöhung von Kindergeld, die es in diesem Land je gegeben hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Damit das nicht nur so allgemein als Aussage im Raume steht, vielleicht auch noch mal ganz konkret: Bei drei Kindern hat man bisher 7 956 Euro Kindergeld im Jahr bekommen, jetzt werden es 9 000 Euro. Bei zwei Kindern waren es bislang 5 256 Euro, jetzt werden es 6 000 Euro. Und selbst bei einem Kind wird es eine deutliche Erhöhung von 2 628 Euro auf 3 000 Euro sein.

Ich finde, das Gesetz, das wir jetzt mit dem hier zugrunde liegenden Gesetzentwurf beschließen, wird in jedem Fall dazu beitragen, dass man es mit Recht auch „Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer- und Familienunterstützungsgesetz“ nennen darf.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Johannes Schraps [SPD]: Sehr gut!)

Für die CDU/CSU hat nun der Kollege Johannes Steiniger das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547850
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Inflationsausgleich
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