10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Zusatzpunkt 8

Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Wohngeld-Plus-Gesetz, Kohlendioxidkostenaufteilung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, dass es sich bei dieser Reform um einen Meilenstein handeln soll, um eine Jahrhundertreform. Ich werfe der Ministerin jetzt auch gar nicht vor, dass sie nicht da ist. Wir haben gehört, sie ist im Haushaltsausschuss. Das ist in Ordnung. Was ich aber ihr und den gesamten Kolleginnen und Kollegen von der Ampel vorwerfe: Wenn das eine solche Jahrhundertreform sein soll, dann hätten Sie verdammt noch mal mehr Sorgfalt aufwenden müssen, dann hätten Sie schneller sein müssen. Das, was Sie uns hier vorlegen, ist bestenfalls gut gemeint; in der Sache ist es aber richtig schlecht gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist für uns in dieser wirklich schwierigen Situation, in der sich die Menschen gerade befinden, völlig klar: Natürlich müssen wir den Mietern helfen, im Übrigen auch den Selbstnutzern; die haben ja auch Anspruch auf Wohngeld. Selbstverständlich müssen wir denen helfen. Aber das Problem an dem, was Sie uns hier vorschlagen, ist: Das wird den Menschen nicht helfen, weil es handwerklich schlecht gemacht ist und zu spät kommt. Wir werden bittere Enttäuschungen durch dieses Gesetz erleben. Wenn Sie mit den Kommunen reden, wissen Sie: Die sind heute schon alle personell total überlastet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Wohngeld beträgt heute schon sechs Monate, in einzelnen Kommunen sind es zwölf Monate.

Durch die Reformen, die wir jetzt in Angriff nehmen, deren Ziel wir als Union absolut teilen – noch mal: den Menschen muss geholfen werden –, werden aus den momentan 600 000 Menschen, die Wohngeld beziehen, 2 Millionen, also eine Verdreifachung der Menschen.

(Brian Nickholz [SPD]: Haushalte, nicht Menschen! – Christina-Johanne Schröder [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haushalte!)

– Haushalte. – Sie können sich vorstellen, was mit den Bearbeitungszeiten, die heute noch sechs Monate betragen, geschieht, wenn wir jetzt sozusagen dreimal so viele Menschen ins Wohngeld bringen. Natürlich werden sich die Bearbeitungszeiten entsprechend verlängern. Das wird dann dazu führen, dass, wenn die Menschen im Januar sagen: „Wunderbar, jetzt haben wir die Wohngeldreform. Ich stelle den Antrag. Ich brauche diese Hilfe; ich bin darauf angewiesen“, viele Monate überhaupt nichts passiert. Sie werden bitter enttäuscht werden, und das wird uns allen auf die Füße fallen, weil Sie zu spät gehandelt haben,

(Brian Nickholz [SPD]: Was ist denn die Alternative?)

weil Sie die Kommunen im Hinblick auf Vereinfachungsvorschläge nicht rechtzeitig einbezogen haben. Das ist einfach handwerklich schlecht, was Sie hier gemacht haben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Schlimme dabei ist: Es geht ja nicht nur um die Menschen, die jetzt neu wohngeldberechtigt werden, sondern auch um die, die aktuell schon Wohngeld beziehen. Bei denen ist es ja auch so, dass alles neu berechnet werden muss. Das heißt, im schlimmsten Falle kann es passieren, dass jemand, der in den vergangenen Monaten Wohngeld bekommen hat, im Januar, Februar, März usw. kein Wohngeld bekommt, weil die Kommune nicht damit hinterherkommt, seinen aktuellen Antrag zu bearbeiten. Das heißt, Sie verschlechtern für manche Menschen die Situation sogar. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel.

(Beifall bei der CDU/CSU – Bernhard Daldrup [SPD]: Nur schlechtreden! Das ist alles!)

Weil Sie gefragt haben: „Was hätten wir denn machen müssen?“: Der Kollege Lange hat darauf hingewiesen. Wir hätten einen einfachen Übergangsmechanismus machen können – das haben auch die Kommunen vorgeschlagen –, um dafür zu sorgen, dass den Menschen das Geld zeitnah zuteilwird. Man hätte darauf abstellen können, dass man die sehr komplizierte Einkommensberechnung nach § 14 des Wohngeldgesetzes vereinfacht, wo es über 30 Punkte mit vielen Unterpunkten gibt, was man alles angeben muss, was kein Antragsberechtigter versteht, was in den Kommunen eben zu diesen Schwierigkeiten führt. Das hätte man radikal vereinfachen müssen, man hätte eine ganz einfache Einkommensprüfung einführen müssen; dann wäre es auch gelungen, den Menschen das Geld rechtzeitig zuteilwerden zu lassen. Aber das haben Sie alles abgelehnt. Sie haben auf die Experten in der Anhörung nicht gehört. Das müssen Sie sich, wenn die Menschen im Januar dastehen und kein Geld haben, ankreiden lassen: Das ist Ihr Verschulden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU – Brian Nickholz [SPD]: Das ist ein Märchen!)

Jetzt will ich ganz am Schluss noch etwas zu der Frage der CO2-Kosten sagen.

(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, oh!)

Dazu ist schon viel gesagt worden, und auch hier haben wir einen Vorschlag gemacht.

(Bernhard Daldrup [SPD]: 100 Prozent Mieter! Das ist Ihr Vorschlag! Alles beim Mieter!)

Noch mal: Der CO2-Preis als solcher ist richtig. Aber er ist nur dann richtig, wenn er am Ende auch Lenkungswirkung erzeugt. Das, was Sie jetzt vorschlagen, indem Sie nicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes abstellen, nicht darauf, ob ein Gebäude modernisiert worden ist oder nicht, sondern auf den Brennstoffverbrauch, auf das Heizverhalten, führt am Ende dazu, dass diejenigen, die alles machen, was wir wollen, nämlich sparsam mit Heizenergie umgehen, am Ende bestraft werden, weil die Gebäude besser einqualifiziert werden und die Vermieter dann am Ende einen geringeren Anteil zahlen.

Kollege.

Das heißt, die Mieterinnen und Mieter, die sparsam heizen, werden am Ende durch Ihr Gesetz bestraft. Dazu können wir unsere Zustimmung nicht erteilen. Das ist absurd. Das hat keine Lenkungswirkung und ist klimapolitisch absolut kontraproduktiv, meine Damen und Herren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547866
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Wohngeld-Plus-Gesetz, Kohlendioxidkostenaufteilung
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