Stephan BrandnerAfD - Bericht des 1. Ausschusses zur Auslegung des § 2 GO-BT
Herr Präsident! Genosse Fechner! Der Bundestagsvizepräsident und die Alternative für Deutschland – eine Never-ending Story hier im Parlament.
(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Ja, das stimmt!)
Und das ist auch gut so;
(Daniela Ludwig [CDU/CSU]: Nee!)
denn damit gerät nicht in Vergessenheit, wie Sie von den Altparteien seit über fünf Jahren das Gesetz, Ihr selbstgemachtes Geschäftsordnungsrecht, vorsätzlich brechen und Ihre eigenen Beschlüsse missachten.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders!)
Seit über fünf Jahren weigern sich hier fast alle von den Altparteien wie bockige Kinder,
(Lachen des Abg. Falko Droßmann [SPD])
der Alternative einen Bundestagsvizepräsidenten zu gewähren. Und das ist Rechtsbruch pur.
(Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren, lassen Sie mal andere sprechen. Ich zitiere:
Bei der Frage, wie viele Vizepräsidenten es im Bundestag geben soll, besteht eigentlich Konsens …,
der Ausdruck in der Geschäftsordnung findet.
Dort ist nämlich geregelt, dass jede Fraktion … einen Vizepräsidenten stellt. … Der Gedanke der Repräsentation soll die Zahl der Vizepräsidenten bestimmen.
Das sagte Norbert Röttgen von der CDU am 18. Oktober 2005. Interessant auch: Am selben Tag, am 18. Oktober 2005, da redete auch Olaf Scholz, und er stimmte diesen Aussagen von Röttgen – ich zitiere – „vollinhaltlich“ zu – wobei ich davon ausgehe, dass Olaf Scholz das inzwischen vergessen hat.
(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)
Bereits zuvor gab es darüber Debatten. Elf Jahre vorher, am 10. November 1994 – auch in einer Debatte zu diesem Thema –, äußerte sich Jürgen Rüttgers, CDU, danach Ministerpräsident von NRW, genauso eindeutig. Damals ging es um die Grünen, die einen Bundestagsvizepräsidenten wollten. Die Grünen wurden damals von der CDU/CSU als – Zitat – eine „Partei der Machtopportunisten“ und als „weltfremde Ökosozialisten“ bezeichnet.
(Zuruf von der AfD: Stimmt auch!)
Die CSU war 1994 schon wesentlich weiter als Herr Söder heute.
(Beifall bei der AfD)
Und trotzdem haben die Grünen einen Bundestagsvizepräsidenten erhalten. Man sieht: Jahrzehntelange parlamentarische Praxis treten Sie seit fünf Jahren in die Tonne.
Meine Damen und Herren, 5 Millionen Bürger haben die Alternative für Deutschland bei der letzten Bundestagswahl gewählt, weil sie eine Partei wollten und bekommen haben, die wie keine andere in Deutschland und in diesem Parlament für Freiheit, Demokratie und Grundrechte steht und kämpft.
(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Falko Droßmann [SPD])
Diese 5 Millionen Wähler grenzen Sie seit fünf Jahren aus dem Präsidium des Deutschen Bundestages aus. Anlass für die Debatte heute ist die völlig absurde Auslegung der Geschäftsordnung durch den Geschäftsordnungsausschuss, völlig im Gegensatz zu dem, was in der Geschäftsordnung geregelt ist.
Genosse Fechner, wenn Sie uns vorwerfen, dass wir mehrere Wahlvorschläge gemacht haben, antworte ich Ihnen: Das nennt man Demokratie. Demokratie lebt von Auswahl. Wir wollten mehrere Wahlvorschläge machen. Sie haben alles in Bausch und Bogen abgelehnt.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Sie reden über Demokratie! Was für ein Quatsch!)
Meine Damen und Herren, interessant ist auch: In der Debatte am 10. November 1994 war Peter Struck – nachzulesen auf Seite 10 des Protokolls – unserer Meinung. Er sagte: Genau so, wie die AfD das sieht – –
(Falko Droßmann [SPD]: Nein! Völliger Blödsinn! – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Niemals! – Dr. Ralf Stegner [SPD]: Er war ein Demokrat!)
– Das hat er nicht gesagt. Aber er würde heute sagen, dass er das genau so sieht wie die AfD; genau so hat Peter Struck das 1994 gesehen.
(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)
Und auch der gestern verstorbene Werner Schulz, dessen wir heute Morgen gedacht haben, hat das 1994 unterstützt. Also, meine Damen und Herren: Wenn Sie uns nicht glauben wollen, handeln Sie wenigstens so, wie Peter Struck und Werner Schulz es gemacht hätten!
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Reden Sie nicht einen solchen Unsinn! Die haben mit Demokratiefeinden nichts zu tun gehabt!)
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Stimmen Sie dem zu, was wir wollen! Begehen Sie keine weiteren Fehler! Sie haben gleich die Chance dazu. Der Wahlgang wird eröffnet.
Herr Kollege.
Gehen Sie raus, und wählen Sie unseren Kandidaten von der AfD,
(Zurufe von der SPD: Niemals! Ganz sicher nicht! Nein!)
und wir sind zufrieden mit diesem Parlament, und Sie brechen nicht weiter Geschäftsordnungsrecht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Brandner. – Ich darf vielleicht nur noch kurz darauf hinweisen, dass Herr oder Herrin über die Geschäftsordnung der Deutsche Bundestag in seiner Gänze ist. Nur darauf kommt es im Zweifel an.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Daniela Ludwig, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547895 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Bericht des 1. Ausschusses zur Auslegung des § 2 GO-BT |