10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Zusatzpunkt 12

Daniela LudwigCDU/CSU - Bericht des 1. Ausschusses zur Auslegung des § 2 GO-BT

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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist nach meinem Dafürhalten richtig: Die Stellvertreter sollen und müssen – da hat der Kollege Dr. Fechner absolut richtig gesprochen – das Vertrauen einer breiten Mehrheit des Hauses haben und auch von einer breiten Mehrheit des Hauses gewählt werden.

Worüber wir hier aber nicht debattieren, ist die Frage, ob einer der AfD-Kandidaten eine Mehrheit findet oder nicht. Wir debattieren hier – das ist was für Feinschmecker – darüber, ob Sie, wenn in einem ersten Wahlgang ein Kandidat von Ihnen nicht gewählt wird, einen weiteren Kandidaten neben diesen ersten Kandidaten in den zweiten Wahlgang schicken dürfen.

(Stephan Brandner [AfD]: Das steht so in der Geschäftsordnung!)

Das ist in Ihrer Rede – ehrlicherweise muss man das sagen – aber nur am Rande erwähnt worden. Dazu gibt es eine relativ klare Auslegung, die unser 1. Ausschuss nochmals getroffen und bestätigt hat: Nein, das geht eben nicht. Sie können einen neuen Kandidaten aufstellen, aber keinen weiteren. Und darum dreht sich diese Debatte heute.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich weiß, es ist müßig und auch juristisch immer nur eine Fußnote. Aber darum geht es, und nicht um die Frage: Wird hier sozusagen das Recht der AfD auf einen Stellvertreter mit Füßen getreten?

(Zuruf von der AfD: Genau darum geht es!)

– Darum geht es heute ausdrücklich nicht.

Wir haben im Ausschuss nochmals sehr eindeutig festgehalten, dass konkurrierende, bedingte oder eben parallele Vorschläge im zweiten Wahlgang nicht zulässig sind. Warum?

(Stephan Brandner [AfD]: Ja, weil Sie es nicht wollen!)

– Nein, nicht weil wir das nicht wollen, Herr Brandner – das sind doch Märchen, die Sie hier erzählen –,

(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Genau!)

sondern weil sie die freie Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen bei der Wahl zum Stellvertreter einschränken würden

(Stephan Brandner [AfD]: Dann müssen Sie die Geschäftsordnung ändern! – Gegenruf des Abg. Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Nee!)

und weil dadurch die Wahl eines Stellvertreters mit wenigen Stimmen, lieber Herr Fechner, erzwungen werden könnte. Das ist nicht Sinn einer Wahl – weder wenn draußen jemand ins Wahllokal geht, noch wenn wir hier an unsere Wahlurnen treten und wählen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Jörn König [AfD]: Die FDP regiert mit 11 Prozent! Da ist es genauso! – Stephan Brandner [AfD]: So steht es in der Geschäftsordnung, Frau Ludwig!)

– Nein. – Und deswegen haben wir in unserem Ausschuss diese richtige und, wie ich finde, sehr klare Auslegungsentscheidung getroffen.

(Stephan Brandner [AfD]: Gegen alle Vernunft!)

Ich hoffe sehr, dass uns das in zukünftigen Wahlgängen zu einem rechtssicheren Verfahren verhilft. Dafür ist dieser Ausschuss nämlich auch zuständig. Und ich hoffe sehr, dass wir damit gewährleisten, dass das Präsidium seinen Aufgaben mit einem wohlgemerkt breiten Rückhalt in diesem Hohen Haus nachkommen kann.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin Ludwig. – Nächster Redner in dieser Debatte ist der Kollege Jan Korte, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547896
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Bericht des 1. Ausschusses zur Auslegung des § 2 GO-BT
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