10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 20

Yvonne Magwas - Änderung des Europawahlgesetzes

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Lieber Herr Kollege Dr. Steffen, ich nehme an, es war ein Versehen. Das nächste Mal würde sich die Frau Präsidentin wieder über die Anrede freuen.

Ich schließe die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/4362, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 20/3499 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind Die Linke und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – AfD und CDU/CSU. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind die Fraktion Die Linke und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 21 kommen, soll die heutige Tagesordnung um die Beratung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu einem Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens erweitert werden, und dies soll jetzt gleich als Zusatzpunkt 24 aufgerufen werden. Dieses Verfahren entspricht der langjährigen Praxis des Deutschen Bundestages. Ich gehe davon aus, dass wir heute auch so verfahren. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Punkt aufgesetzt.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547993
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Änderung des Europawahlgesetzes
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