11.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 30

Andreas BleckAfD - Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Regierung sucht Lösungen für bestehende Probleme, eine schlechte Regierung sucht Probleme für bestehende Lösungen. Letzteres trifft auch auf die Europäische Kommission und die Bundesregierung zu. Beide meinen, ein Problem bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung entdeckt zu haben. Dies mag zwar in einigen Mitgliedsaaten der Europäischen Union der Fall sein, nicht aber in Deutschland.

Fakt ist: 99,7 Prozent der Haushalte sind an die öffentlichen Trinkwasserversorgungen angeschlossen, 0,3 Prozent an sonstige Trinkwasserbrunnen. Mit der Novelle der Trinkwasserrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes verhalten sich die Europäische Kommission und die Bundesregierung jedoch anmaßend. Sie verletzten den Grundgedanken des Subsidiaritätsprinzips. „ Was du von unten kannst erledigen, das verschiebe nicht nach oben“ – diesem Grundgedanken fühlt sich die Alternative für Deutschland zutiefst verpflichtet.

(Beifall bei der AfD)

In der Trinkwasserrichtlinie geht es eigentlich darum, den Zugang zu Trinkwasser für alle zu gewährleisten. Der Bau und Betrieb einer Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum, beispielsweise an Straßen und auf Plätzen, ist im europäischen Recht als Mittel zum Zweck zu betrachten. Allerdings hebt der Gesetzentwurf der Bundesregierung dies im nationalen Recht in den Rang der Daseinsvorsorge. Das, was die Kommunen bisher freiwillig getan haben, soll nun verpflichtend getan werden. Das ist völlig unnötig.

(Beifall bei der AfD)

Die Kommunen können den Bedarf einer Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum besser einschätzen als alle anderen; denn nirgendwo ist der Bürger dem Staat und der Staat dem Bürger näher als in den Kommunen. In einigen Kommunen gibt es eine Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum, in anderen Kommunen nicht. Das hat mitunter verschiedene, aber stets gute Gründe. Der Deutsche Bundestag täte also gut daran, den Kommunen nicht zu misstrauen, sondern zu vertrauen.

(Beifall bei der AfD)

Bezüglich des Gesetzentwurfs gibt es eigentlich nur zwei Annahmen: Entweder die Kommunen schätzen den Bedarf einer Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum richtig oder falsch ein. Schätzen Sie ihn richtig ein, braucht es diesen Gesetzentwurf nicht. Schätzen Sie ihn falsch ein, stellt dieser Gesetzentwurf ein Misstrauensvotum gegen die Kommunen dar. Streng genommen, ist dies sogar ein Misstrauensvotum gegen die Unterstützer des Gesetzentwurfs selbst; denn in den Kommunen sitzen vor allem Kommunalpolitiker mit rotem und schwarzem Parteibuch. Im Fußball, werte Kolleginnen und Kollegen, wäre das ein Eigentor.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD)

Jeder Gesetzentwurf sollte danach bewertet werden, ob er unserem Land und unseren Bürgern nutzt. Eine Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum zugunsten der Bürger und zulasten der Gebührenzahler ist irgendwie „linke Tasche, rechte Tasche“. Nach 16 Jahren Merkel-Regierung und einem Jahr Scholz-Regierung scheint der Bundestag einen Gesetzentwurf jedoch als zustimmungsfähig zu betrachten, wenn dieser zwar nicht nutzt, aber auch nicht schadet.

Wir wollen die Kommunen stärken. Die Europäische Kommission und die Bundesregierung denken beim Wasserschutz hingegen an ihren Wasserkopf. Den wollen wir schwächen.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548076
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta