11.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 67 / Tagesordnungspunkt 32

Rainer KraftAfD - Änderung des Atomgesetzes

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Scheer, Sie wiederholen hier erneut einen Vorwurf, der auch in der öffentlichen Anhörung von vielen vermeintlichen Experten geäußert worden ist, nämlich dass der eine Strom den anderen Strom irgendwie blockieren würde, dass also der sogenannte Kernkraftwerkstrom den Strom aus sogenannten erneuerbaren Quellen blockiert.

Das ist erstens natürlich nicht der Fall, und zweitens wäre es komplett ungesetzlich; denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz kennt den Einspeisevorrang. Es ist per Gesetz geregelt, dass, wann immer eine erzeugte Kilowattstunde aus sogenannten erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist werden kann, die konventionellen Anlagen heruntergefahren werden müssen, um Platz für die Aufnahme im Netz dieser Kilowattstunde aus sogenannten Erneuerbaren zu schaffen. Das heißt, der Effekt, den Sie angesprochen haben und den manche Experten in der öffentlichen Anhörung haben vermuten wollen, ist per Gesetz illegal,

(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Quatsch! Völliger Quatsch! – Timon Gremmels [SPD]: Falsch!)

den darf es gar nicht geben. Einzige Ausnahme: Erst dann, wenn das Netz bereits mit Energie aus sogenannten Erneuerbaren gesättigt ist, kann eine Kilowattstunde aus sogenannten Erneuerbaren vom Übertragungsnetzbetreiber abgelehnt werden.

Das heißt, im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist festgelegt, dass der von Ihnen beschriebene Effekt, dass das Netz mit sogenanntem Kernkraftwerkstrom voll wäre, de facto nicht existieren kann und darf. Das wäre nämlich absolut ungesetzlich.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Frau Dr. Scheer, möchten Sie antworten?

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548103
Wahlperiode 20
Sitzung 67
Tagesordnungspunkt Änderung des Atomgesetzes
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