11.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 67 / Zusatzpunkt 19

Georg KippelsCDU/CSU - Energiesicherungsgesetz, Änderungsverträge zur Braunkohleverstromung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir als Rheinländer würde an einem 11.11. nachmittags um diese Zeit eigentlich eher der Sinn nach Frohsinn, Freude und Geselligkeit stehen. Das kann er aber nicht, weil wir keine normalen Zeiten haben. Wir haben die Aufgabenstellung, uns mit sehr ernsten, elementar wichtigen Fragestellungen für unser Wirtschaftssystem und auch für unsere Gesellschaft zu beschäftigen. Deshalb bin ich sehr dankbar, gerade auch als Vertreter des Rheinischen Reviers heute zu diesem Thema hier sprechen zu dürfen.

In Ihren Eingangsbemerkungen, Herr Minister, haben Sie die Fragestellung, mit der wir konfrontiert sind – nämlich auf der einen Seite dem Klimawandel Rechnung zu tragen und auf der anderen Seite eine durch die Kriegslage in der Ukraine erschwerte Stromversorgung hier vor Ort auszubauen, zu revitalisieren oder sicherzustellen –, recht nüchtern und sachlich beschrieben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber erst im weiteren Verlauf der Debatte ist eigentlich deutlich geworden, dass diese Thematik in ihrer historischen Entwicklung – nämlich der Strukturwandel – eine weitere wichtige Facette dieses gesamten Prozesses ist.

Erinnern wir uns doch bitte an das Jahr 2018, in dem die Kohlekommission mit der Aufgabenstellung ins Leben gerufen worden ist, die Energiewende zu gestalten, den Kohleausstieg als planbaren strukturierten Prozess aufzunehmen

(Karsten Hilse [AfD]: Kein einziger Fachmann heute!)

und im weiteren Verlauf den Umbau des gesamten Wirtschaftssystems unter Einbindung der Unternehmen und vor allen Dingen der Mitarbeiterschaft zu gestalten. Erinnern wir uns auch, dass zum damaligen Zeitpunkt, nach diesem sehr ausgewogenen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss, noch ein Zeitraum bis 2038 als angemessen betrachtet wurde. Eigentlich alle Beteiligten – die 28 Akteure dieser Kohlekommission – gingen davon aus, dass diese doch wirklich ausgewogenen Betrachtungen dazu führen könnten, dass mit Ablauf der Arbeit Anfang des Jahres 2020 und dann im Gesetzgebungsverfahren im Frühsommer 2020 mit dem Kohleausstiegsgesetz und mit dem Strukturstärkungsgesetz eigentlich allgemeiner Konsens und Zufriedenheit eintreten würden.

Das war in der Tat nicht so. Die Klimadiskussion hat an Fahrt aufgenommen. Das ist nachvollziehbar, und wir haben wahrscheinlich alle die derzeitigen Beratungen in Kairo sehr aufmerksam verfolgt. Insofern haben wir eine vollkommen andere Ausgangslage. Wir haben bedrohliche Versorgungssituationen durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine zu gewärtigen. Wir müssen die allgemeine Wirtschaftslage, die Inflation und auch Lieferketten sowie allgemeine geopolitische Krisensituationen auf dem Handelsmarkt unter Kontrolle bekommen, und gleichzeitig müssen wir uns dieser Aufgabenstellung aus dem Jahre 2018 jetzt unter vollkommen veränderten Bedingungen widmen. Die Finanzlage ist eine andere. Die Auswirkungen der Coronapandemie sind unverändert noch vorhanden.

(Karsten Hilse [AfD]: Könnten Sie jetzt einfach mal die Haltung der CDU/CSU darlegen? Das haben Sie bis jetzt nämlich noch nicht getan!)

Also ist es unverzichtbar, dass wir dies, genauso wie das in der Vergangenheit passiert ist, ganzheitlich betrachten.

Insofern bin ich Frau Kollegin Dr. Scheer sehr dankbar, dass sie im Rahmen ihres Redebeitrags – wahrscheinlich in Erinnerung an die Verhandlungen aus der letzten Legislaturperiode um die beiden Gesetze – erkannt hat, dass ich nicht auf der einen Seite einfach nur Blöcke an- oder abschalten kann, sondern dass das ein Bestandteil unseres gesamtgesellschaftlichen Wirtschafts- und Personalgefüges ist und dass ich alle Beteiligten, die darin Verantwortung übernehmen wollen – Unternehmer, KMUs, natürlich auch Investitionsgesellschaften, aber auf der anderen Seite eben auch die Arbeitnehmerschaft als ausführende Mitwirkende –, in diesen Prozess sozialverträglich einbinden muss.

Die Stichworte, die damals in der Kohlekommission prägend waren und die gesamte Diskussion geleitet haben, waren: Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten, Sozialverträglichkeit für die Arbeitnehmerschaft und Umweltverträglichkeit der technischen Maßnahmen. Lassen Sie uns deshalb hier und heute in dieser Diskussion, auch wenn der Titel nur den Kohleausstieg erfasst, genau diesen Fragestellungen sehr viel Aufmerksamkeit widmen. Lassen Sie uns das gemeinschaftlich in einem aber auch wirklich ausgewogenen Gesetzgebungsverfahren behandeln, damit nicht nur die Entscheidungen im Raume stehen, sondern auch diejenigen, die an diesem Prozess verantwortlich mitwirken müssen, mitgenommen werden.

Erinnern wir uns vor allen Dingen an das damalige Versprechen, das mit dem Bericht der Kohlekommission abgegeben wurde, dass in diesem ganzen Prozess, auch heute unter den veränderten Bedingungen, niemand ins Bergfreie fällt.

Herzlichen Dank und Glück auf!

(Beifall bei der CDU/CSU – Karsten Hilse [AfD]: Um Gottes willen! Ich habe lange nicht mehr eine so substanzlose Rede gehört! Also wirklich!)

Das Wort hat der Kollege Konrad Stockmeier für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548174
Wahlperiode 20
Sitzung 67
Tagesordnungspunkt Energiesicherungsgesetz, Änderungsverträge zur Braunkohleverstromung
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