Diana StöckerCDU/CSU - Gesundheit
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Haushalt aufzustellen, ist nie einfach. Es gilt, lange Wunschlisten aller Bundesministerien zu berücksichtigen und zu verhandeln. Ein Haushalt darf sich jedoch nie ausschließlich an dem Wunschkonzert eines Koalitionsvertrages orientieren. Es gibt auch außerordentliche Aufträge für neue gesetzliche Regelungen, zum Beispiel vom Bundesverfassungsgericht.
(Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein bisschen despektierlich! Koalitionsverträge sind die Grundlage jedes Regierungshandelns!)
Ein solcher Auftrag ist, den begleiteten Suizid neu zu regeln. Wir befinden uns als Abgeordnete inmitten einer sehr ernsten, komplexen und ethisch schwierigen Debatte. Es liegen drei sehr unterschiedliche Gesetzesvorschläge vor, und die Entscheidung wird im Frühjahr kommenden Jahres anstehen.
Das verbindende Element dabei aber ist, dass sich alle für den Ausbau und die Stärkung von Suizidprävention sowie von Hospiz- und Palliativangeboten aussprechen. Die Erfahrung zeigt, dass bei sehr vielen Menschen mit suizidalen Gedanken hinter diesem Ansinnen ein Hilferuf nach einem erträglichen und menschenwürdigen Leben steht. Im Rahmen der Suizidprävention muss es deshalb oberstes Ziel sein, mit den Menschen, die einen Suizid in Erwägung ziehen, in Beziehung zu treten
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür haben wir ja auch Hilfsmittel bereitgestellt!)
und gemeinsam die hinter dem Wunsch, zu sterben, verborgene Aussichtslosigkeit zu begreifen, damit auch andere Wege in dieser Krise denkbar werden können.
Dazu gehört es, die psychologische, psychotherapeutische und psychiatrische Regelversorgung zu verbessern sowie spezifische Regelungen zur Verbesserung der allgemeinen Suizidprävention voranzutreiben. Dazu gehört zeitnah der flächendeckende Ausbau der Anzahl der Kassensitze niedergelassener psychologischer und medizinischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Psychiaterinnen und Psychiater, um eine schnelle und dauerhafte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gewährleisten zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Bereits heute ist die Versorgung nicht ausreichend.
(Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
Dazu gehört, psychiatrische und psychotherapeutische Kriseninterventionsangebote für Menschen in einer akuten psychischen Notlage auszubauen, flächendeckend und für 24 Stunden, sieben Tage die Woche und im Netzwerk mit bestehenden Diensten und Einrichtungen.
Auch die weitere Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung für schwerstkranke Menschen ist anzugehen. Dazu gehört, die Palliativversorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen zu stärken.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist an Ihnen mal gescheitert, an der CDU!)
Dazu gehört, psychosoziale Fachkräfte regelhaft in die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu integrieren. Und dazu gehört gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu Hospiz, palliativer Beratung, Begleitung und Versorgung.
Alle oben genannten Punkte müssen im Haushalt finanziell hinreichend abgesichert sein. Im Haushalt 2023 findet sich davon – nichts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie fordern zwar das Gesundheitsministerium auf, eine nationale Suizidpräventionsstrategie vorzulegen, und zwar innerhalb des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, –
Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss, bitte.
– der Plan soll aber erst zum April 2024 vorliegen. Bis zur Umsetzung wird wichtige Zeit verstreichen, obwohl bereits jetzt klar, was zu tun ist.
Frau Kollegin, bitte.
Jeder Gesetzentwurf muss bis zur Umsetzung zu Ende gedacht werden. Stellen Sie im Haushalt ausreichend Mittel ein für das, was sicher kommt und notwendig ist, und arbeiten Sie nicht nur Ihre Wunschlisten ab.
(Beifall bei der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie gesehen, was alles im Familienbereich umgesetzt worden ist?)
Vielen Dank, Frau Kollegin Stöcker. – Nächster Redner ist der Kollege Lars Lindemann.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Die Unionsfraktion kann sich schon mal überlegen, welcher der folgenden Redner eine Minute weniger reden darf.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7548507 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 70 |
Tagesordnungspunkt | Gesundheit |