Yvonne Magwas - Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/4561, den Gesetzentwurf der Ampelfraktionen auf Drucksache 20/4328 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das ist die Ampelkoalition. Wer stimmt dagegen? – CDU/CSU und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung. Die Fraktion der AfD hat hier namentliche Abstimmung verlangt. Die Abstimmung erfolgt in der Westlobby. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach der Eröffnung der Abstimmung 20 Minuten Zeit.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre Plätze eingenommen. Die Urnen sind besetzt. Ich eröffne damit die namentliche Abstimmung. Die Abstimmungsurnen werden um 13.50 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung werde ich Ihnen vorab bekannt geben.
Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt dann circa 30 Minuten später, also nach dem Zusatzpunkt 5.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7548531 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 70 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Energiesicherungsgesetzes |