24.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 70 / Zusatzpunkt 5

Udo SchiefnerSPD - Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

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Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch auf einige Punkte hinweisen.

Erstens. Die Anpassung der Mautsätze basiert auf gesetzlichen Vorgaben, insbesondere auf Europarecht. Bevor da ein falscher Eindruck entsteht.

Zweitens. Die Maut ist in der Regel ein durchlaufender Posten, den die Speditionen an ihre Kunden weitergeben.

Drittens möchte ich feststellen, dass es unterschiedliche Haltungen dazu gibt. Ein Speditionsverband hat sogar erklärt, dass er es bedauern würde, wenn die Maut nicht zum 1. Januar 2023 käme; denn das sei bei den Kunden, also der verladenden Industrie, bereits eingepreist.

Und viertens ist es nicht richtig, dass bei dieser Umsetzung die Mittel schon in diesem Haushaltsjahr weitgehend nicht in die Straße, sondern in andere Bereiche fließen. Vielmehr wird die Maut weiterentwickelt, und die Einnahmen werden dann ab 2024 für den ganzen Mobilitätsbereich eingesetzt: Schiene, Straße, Wasserstraße. Um das mal ganz deutlich zu sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Rehbaum, bei einer Kurzintervention haben Sie die Möglichkeit zur Antwort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548541
Wahlperiode 20
Sitzung 70
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
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