Yvonne Magwas - Bericht zum UN-Übereinkommen zur Frauendiskriminierung
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Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 sowie den Zusatzpunkt 2 auf:
3 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Neunter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen
Für die Aussprache ist eine Dauer von 39 Minuten vereinbart.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Bundesministerin Lisa Paus.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7548794 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 72 |
Tagesordnungspunkt | Bericht zum UN-Übereinkommen zur Frauendiskriminierung |
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Istanbul-Konvention
Istanbul-Konvention
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.
Istanbul-Konvention
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen