01.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 73 / Zusatzpunkt 3

Olav GuttingCDU/CSU - Erbschaftsteuer

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Antrag „Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür“ wollen wir sicherstellen, dass es auch zukünftig eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt; denn mit der im Jahressteuergesetz der Ampel vorgesehenen Veränderung beim Bewertungsgesetz stehen wir vor einer empfindlichen Erhöhung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wohnungen, Häusern und Grundstücken. Die steuerliche Neubewertung wird dazu führen, dass die seit 2009 unverändert gebliebenen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vielen Fällen nicht mehr ausreichen werden, um das Familienheim steuerbefreit in der Familie weiterzugeben.

Eine gerechte Erbschaftsteuer ist in einer sozialen Marktwirtschaft ein ganz wesentlicher Faktor.

(Tim Klüssendorf [SPD]: Echt?)

Dabei ist es von großer Bedeutung, dass wir hier Maß und Mitte halten. Nicht umsonst ist in Artikel 14 des Grundgesetzes nicht nur das Eigentum garantiert, sondern auch die Vermögensnachfolge, der Generationentransfer über das Erbrecht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Möglichkeit, bereits voll versteuertes Vermögen innerhalb der Familie auf die nächste Generation zu übertragen, ist ein ganz wesentlicher Treibstoff in unserer sozialen Marktwirtschaft. Das treibt die soziale Marktwirtschaft an. Denn wer baut als Privater ein Haus, wenn er es später nicht in der Familie weitergeben kann?

(Tim Klüssendorf [SPD]: Kann er doch!)

Wir brauchen also eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Leistung nicht erstickt. Wir päppeln den Wohnungsbau mit viel Steuergeld in vielen Bereichen, weil wir zusätzlichen Wohnraum brauchen. Wenn aber die Erben wegen überhöhter Besteuerung zum Verkauf des erschaffenen Wohnraums genötigt werden, dann stimmt doch irgendetwas nicht. Das muss man doch insgesamt sehen. Auch das ist Nachhaltigkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn wir den Menschen die Möglichkeit nehmen, das teilweise über Generationen hinweg Aufgebaute und Erschaffene auf die nächste Generation zu übertragen, dann nehmen wir Anreize für wirtschaftliche Betätigung. In einer sozialen Marktwirtschaft muss sich Leistung lohnen. Wenn der Staat den Menschen zu viel wegbesteuert, dann erstickt er die Leistungsbereitschaft, dann erstickt er den Leistungswillen der Menschen. Das gilt bei Ertragsteuern genauso wie bei der Erbschaftsteuer, die eine Substanzsteuer ist. Viele Menschen arbeiten, sie sparen, sie gründen, sie erhalten Vermögen, gerade um es später ihren Kindern zu übergeben.

Ich glaube, wir werden in dieser Debatte noch einiges hören. Ich weiß jetzt schon: Nachher wird wieder die Mär vom Erbe als leistungsloses Einkommen kommen. Diese Mär ist in den meisten Fällen falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unser Steuerrecht beruht auf dem Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Die Weitergabe von bereits versteuertem Vermögen innerhalb einer Familie verändert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Familie überhaupt nicht.

(Tim Klüssendorf [SPD]: Die Weitergabe in einer Familie ist keine Leistung!)

Die Weitergabe von aufgebauten Vermögenswerten an die nächste Generation ist kein leistungsloses Einkommen. Es ist in einer Familie kein Windfall-Profit, den man wegbesteuern müsste, sondern es ist die Erhaltung

(Tim Klüssendorf [SPD]: … von Ungerechtigkeit!)

von Leistungsanreizen.

Die Geschichte vom leistungslosen Einkommen mag vielleicht bei Erbschaften im Bereich der Steuerklasse III gelten, beispielsweise bei einer Erbschaft vom Großcousin aus den USA oder dem Vermächtnis der guten Freundin. In diesen Fällen haben wir ganz bewusst einen ganz niedrigen Freibetrag. Wir besteuern in diesen Fällen das Erbe mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent. Das ist in diesem Bereich völlig in Ordnung.

Wir sprechen aber hier bei unserem Antrag über den allerengsten Familienkreis. Es geht um Ehepartner, es geht um Kinder, es geht um die Enkel.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie hoch sind die Freibeträge?)

In diesem engen Bereich der Familie hat sich der Staat so weit wie möglich herauszuhalten, und das gilt auch für den Fiskus.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut er auch!)

Wenn die Ampel jetzt mit dem FDP-geführten Finanzministerium die steuerliche Bewertung von Immobilien erhöht, dann müssen zum Schutz dieses engen Familienverbundes gleichzeitig die Freibeträge entsprechend angehoben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Seit über einem Jahrzehnt wurden die Freibeträge nicht mehr angepasst. Wenn jetzt vom Finanzminister zusätzlich an der Bewertungsschraube gedreht wird, dann ist es zwingend, unserem Antrag zu folgen und die entsprechenden Freibeträge anzuheben.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir fordern neben der Möglichkeit zur Regionalisierung die Anhebung der Freibeträge bei Ehegatten von 500 000 auf 825 000 Euro, für Kinder von 400 000 auf 600 000 Euro, bei Enkeln von 200 000 auf 300 000 Euro und bei Eltern und Großeltern auf 165 000 Euro. Bei allen anderen Personen halten wir eine moderate Anpassung von 20 000 auf 33 000 Euro für richtig.

(Dr. Sebastian Schäfer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Moderat? 50 Prozent!)

Noch mal: Uns geht es vor allem um die Familie. Uns geht es darum, dass das Elternhaus in einer Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden kann. Das gebietet im Übrigen auch der Respekt vor der Leistung der Aufbaugeneration, und diese Aufbaugeneration ist wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie reden immer von Respekt. Zeigen Sie ihn hier! Wer das ebenso sieht, der sollte unserem Antrag heute zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 65 Prozent sind für die CDU/CSU moderat!)

Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Tim Klüssendorf.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548875
Wahlperiode 20
Sitzung 73
Tagesordnungspunkt Erbschaftsteuer
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