01.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 73 / Tagesordnungspunkt 13

Hannes GnauckAfD - EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ampelregierung beabsichtigt, die sogenannte Umwandlungsrichtlinie der EU in innerstaatliches deutsches Recht umzusetzen. Dabei geht es zentral um die betriebliche Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen von Kapitalgesellschaften innerhalb des Binnenmarktes. Das Ziel soll sein, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen zu erleichtern und zugleich Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer besser zu schützen. Der Schutz deutscher Arbeitnehmer ist selbstverständlich wichtig, doch bei dem hier vorgelegten Entwurf besteht bereits das Problem, dass Haftungsfonds für die betriebliche Pensionsvorsorge durch die grenzüberschreitende Umwandlung entfallen könnten. Hier muss noch dringend nachgebessert werden.

(Beifall bei der AfD)

Zu Recht steht ja in Ihrem Koalitionsvertrag – Zitat –:

Auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften müssen nationale Beteiligungsrechte respektiert und gesichert werden.

Das ist eine Selbstverständlichkeit für eine Regierung eines Nationalstaates. Es gibt bei uns diesbezüglich bereits ein innerstaatliches Gesetz, nämlich das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, kurz das MgVG. Wenn aber Regelungslücken identifiziert wurden: Warum ist die deutsche Regierung dann nicht selbstständig aktiv geworden? Warum übernehmen Sie nicht beispielsweise im Wege einer Rechtsanalogie die bestehenden Regelungen des MgVG und wenden sie auf die entsprechenden Sachverhalte an? Wie immer sind Sie passiv und lassen Brüssel sich in innere deutsche Angelegenheiten einmischen. Meine Damen und Herren, das bloße Nachvollziehen von Rechtsakten der EU ist keine souveräne Politik im Interesse unserer Arbeitnehmer.

(Beifall bei der AfD)

Aus gewerkschaftlicher Sicht wird der vorgelegte Gesetzentwurf in dieser Hinsicht obendrein als unzureichend bewertet. Laut Stellungnahme des DGB umfasse dieser Ansatz keinesfalls die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zum Schutz vor einer missbräuchlichen Umgehung. Mit Stand 2020 würden sich nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung mindestens 307 Unternehmen mit zusammen mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten der paritätischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat entziehen oder gesetzeswidrig ihre Anwendung ignorieren. Handlungsbedarf bestehe also definitiv. Darauf zielt der beigestellte Antrag der Linksfraktion ab, der allerdings, wie immer, ein bisschen übers Ziel hinausschießt.

(Beifall bei der AfD)

Und noch ein Wort dazu. Die Stärkung der Mitbestimmung im Unternehmen und eine Gleichbehandlungsregelung für verschiedene Rechtsformen sind natürlich sinnvoll, aber Neuregelungen für Tendenzbetriebe sind in dieser Krisenlage vielleicht doch etwas zu viel, werte Herren und Damen Genossen.

Natürlich müssen Betriebsräte und die Interessen deutscher Arbeitnehmer geschützt werden. Es kann einfach nicht sein, dass Unternehmen nur zwecks Umgehung ins Ausland abwandern. Hier muss der Staat im nationalen Interesse eingreifen. Für eine geregelte Stärkung der Arbeitnehmermitbestimmung bedarf es aber keiner EU-Richtlinien. Der politische Einsatz für die Interessen deutscher Arbeitnehmer ist eine nationale Verpflichtung, welche unter Hoheit dieses Hauses gestaltet werden muss und nicht aus Brüssel vorgelegt werden darf.

(Beifall bei der AfD)

Als AfD-Fraktion verfolgen wir das Prinzip eines solidarischen Patriotismus und keinen Globalismus. Gerade in Krisenzeiten, wo die Existenz unserer gesamten Volkswirtschaft auf dem Spiel steht, die USA unsere Industrie abwerben und EU-Bürokratiemonster Kleinunternehmer drangsalieren, ist doch jede Regelung zum Schutz unserer Arbeitnehmer begrüßenswert. Meine Damen und Herren, Solidarität beginnt gerade in Krisen auf nationaler Ebene, von der Sie sich ja alle bereits entfernt haben. Deshalb werden Sie auch die sozialen Probleme Deutschlands niemals lösen. Brüssel ist nicht Berlin und wird es auch niemals sein.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat das Wort Carl-Julius Cronenberg.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548991
Wahlperiode 20
Sitzung 73
Tagesordnungspunkt EU-Umwandlungsrichtlinie Arbeitnehmermitbestimmung
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