02.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 74 / Tagesordnungspunkt 32

Markus HerbrandFDP - Jahressteuergesetz 2022

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr ist das Jahressteuergesetz ein Gesamtkunstwerk,

(Heiterkeit der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

das bei unserem ohnehin sehr komplexen Steuerrecht noch mal in ganz viele Bereiche eingreift. Das ist in diesem Jahr das erste Jahressteuergesetz der Ampelkoalition. Und siehe da: Es führt nicht zu mehr Komplexität – das kennen wir aus der Vergangenheit –, sondern in vielen Bereichen zu deutlichen Vereinfachungen, Entlastungen und auch Modernisierungen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei der inhaltlichen Vorstellung des Gesetzes will ich mich auf einige wenige Punkte konzentrieren. Zunächst sei auch festgestellt, dass es Vorhaben enthält, die nicht zu den Lieblingsprojekten der Liberalen zählen. Auf die nach EU-Recht umzusetzende EU-Sonderabgabe auf Vorschlag von Frau von der Leyen hätten wir ebenso gerne verzichtet wie auf die – verfassungsmäßig aber gebotene – Neubewertung von Immobilien im Rahmen der Erbschaftsteuer.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Steht nirgends!)

Auch wir halten es für nicht fair, wenn der Staat hier von einer höheren Bewertung der Immobilien zusätzlich profitiert. Allerdings ist die Kritik der Union an Bundesfinanzminister Christian Lindner sehr scheinheilig. Ihm ein Interesse zu unterstellen, eine reine Ländersteuer zu erhöhen, das ist schon merkwürdig.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der FDP: Billig!)

So leidensfähig ist in meinen Augen auch Christian Lindner nicht, dass er sich freiwillig verprügeln lässt für etwas, von dem ausschließlich andere profitieren.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Aber das ist ein Bundesgesetz! Bisschen zu einfach!)

Die Union ist aufgefordert, hier über die Länder eine Änderung herbeizuführen; unsere Unterstützung haben Sie dabei.

(Beifall bei der FDP)

Nun aber zu den erfreulicheren Punkten dieses Gesetzes. Kernpunkt des Jahressteuergesetzes sind die Neuregelungen zur Photovoltaik. Wenn wir die Energiewende ernst nehmen, dann müssen wir das riesige Potenzial der dezentralen Stromversorgung aus Photovoltaik nutzen. Das gehen wir an zwei Fronten an: Wir machen in deutlich höheren Grenzen als bisher Erlöse und Entnahmen aus diesen Anlagen bei der Ertragsteuer steuerfrei, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Darüber hinaus entbürokratisieren wir diesen Prozess im Hinblick auf die Umsatzsteuer sehr deutlich; ganz lange bestehende Hürden werden endlich abgebaut. Zukünftig wird es bestenfalls so sein, dass der Bürger, der eine solche Anlage installiert, mit dem Finanzamt deshalb nichts mehr zu tun haben wird. Das ist Entbürokratisierung.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweiter Punkt. Wir hatten uns auch gemeinsam vorgenommen, die Regelungen zum Homeoffice und zum Arbeitszimmer zu vereinfachen. Das ist uns gelungen, indem wir die Anzahl möglicher Fallkonstellationen in diesem Bereich signifikant auf eigentlich nur noch zwei Varianten reduziert haben. Zukünftig werden die Jahrespauschalen dann 1 260 Euro betragen. Das entspricht einer Tagespauschale von 6 Euro; das ist also auch noch mal erhöht und zusätzlich entfristet worden. Durch die Neuregelung erhoffen wir uns auch sehr viel mehr Rechtssicherheit und weniger Streit zwischen Steuerbürgerinnen und ‑bürgern und der Verwaltung.

Dritter Punkt, auf den ich zu sprechen kommen möchte. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Klimawende voranzutreiben und neuen Wohnraum zu schaffen, und in beiden Bereichen werden wir aktiv. Wir erhöhen die lineare Abschreibung für Investitionen in Mietgebäude auf 3 Prozent – eine Forderung, die wir Liberalen schon lange erheben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Darüber hinaus nehmen wir die Sonder-AfA für Investitionen in Mietwohnungsneubau neu in den Blick, die Ende 2021 eigentlich ausgelaufen ist. Wir bieten Bauherren ab 2023 eine neue Sonder-AfA an, die aber als zusätzliches Kriterium auch an die Einhaltung des Klimaschutzstandards EH 40 geknüpft ist. So verbinden wir beides miteinander: Klimaschutz und Bauen.

Außerdem entlasten wir weiter. Endlich wird der Sparerfreibetrag auf 1 000 Euro erhöht – eine längst überfällige Maßnahme. Und wir gehen einen ersten Schritt im Hinblick auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Rentnern, indem die vollständige Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung vorgezogen wird. Weitere Schritte werden diesbezüglich folgen. Außerdem erhöhen wir nochmals den Werbungskostenpauschbetrag sowie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 252 Euro auf jetzt 4 260 Euro.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle vier Vorhaben stellen weitere Entlastungen dar. Modernisieren, vereinfachen, entlasten: Diesen Dreiklang der Koalition führen wir auch mit diesem Gesetz fort.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Antje Tillmann hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549169
Wahlperiode 20
Sitzung 74
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2022
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