02.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 74 / Tagesordnungspunkt 32

Bernhard DaldrupSPD - Jahressteuergesetz 2022

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn über 70 Änderungsanträge der Ampel und des Bundesrates in über 18 Gesprächen der Koalitionäre mit dem Ministerium diskutiert werden, dann zeigt das die Komplexität des Jahressteuergesetzes, aber auch – das nehme ich für uns in Anspruch – die Ernsthaftigkeit, mit der wir den Anliegen Rechnung tragen wollen. Deswegen herzlichen Dank an alle Beteiligten, differenziert wie eben schon mal vorgetragen. Dem schließe ich mich ausdrücklich an.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich kann in meiner begrenzten Zeit nicht über alle Punkte reden. Deswegen treffe ich nur eine Feststellung, was zum Beispiel die Frage des EU‑Krisenbeitrages und andere Dinge angeht. Die Union und die Ampel haben in diesen Fragen eine unterschiedliche Vorstellung von Gerechtigkeit.

(Antje Tillmann [CDU/CSU]: Rechtsstaatlichkeit!)

– Nein, wir haben einen Maßstab von Gerechtigkeit, der sozusagen die Leistungsfähigkeit der Betroffenen einbezieht. Die wollen Sie auf diese Art und Weise nicht, und das ist ein Unterschied. Das stelle ich hier fest, und ich werde darüber auch gerne öffentlich reden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

– Ja, man muss das auch mal öffentlich sagen.

Ich bin mit den Ergebnissen dieser Beratungen zum Jahressteuergesetz wirklich zufrieden und will das am Beispiel der Wohnungspolitik erläutern.

(Kay Gottschalk [AfD]: Gerechtigkeit ist keine Legitimation für Rechtsbruch und Verfassungsbruch! Ich habe das zur Kenntnis genommen!)

Die Wohnungspolitik gehört zu den Schwerpunkten dieser Regierung. Ja, der Motor ist ein bisschen ins Stocken geraten. Nun stellt sich die Frage: Kann über das Jahressteuergesetz im Zeitalter des Klimawandels sozusagen ein neuer Impuls ausgelöst werden? Denn die Regierung macht in diesen Bereichen bereits eine Menge. Es gibt Milliardenprogramme für die Sanierung von Wohngebäuden. Es gibt große Beträge für den Bau bezahlbarer Wohnungen und auch für die Eigentumsförderung. Wie hilft das Jahressteuergesetz in dieser Situation?

Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage aus der AfD zulassen?

Nein. – Erstens. Wir erhöhen – das haben schon mehrere gesagt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart die lineare Abschreibung von Wohngebäuden von aktuell 2 auf 3 Prozent zum 1. Januar 2023. Seit Jahren gefordert – setzen wir das jetzt in dieser Ampel um.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Zweitens. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit erhalten, eine Schrottimmobilie durch den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer schneller abzuschreiben. Wir folgen einem begründeten Wunsch der Wohnungswirtschaft, auch des Bundesrates. Richtig so.

Drittens. Um einen klimapolitischen zusätzlichen Impuls zu geben, legen wir eine Sonder-AfA mit deutlichem Akzent zur Stärkung des Baus von bezahlbaren und klimagerechten Mietwohnungen auf. Innerhalb von vier Jahren können 5 Prozent der Herstellungskosten für neugeschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden, wenn die Anforderungen – EH 40/QNG – erfüllt sind.

Um nicht den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu begünstigen, setzen wir eine Obergrenze von 4 800 Euro pro Quadratmeter und setzen einen AfA-Satz von 2 500 Euro pro Quadratmeter ein. Das ist, glaube ich, sehr vernünftig, und ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir das gemeinsam hinbekommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Und wir verknüpfen diese Energieziele auch mit sozialen und demografischen Komponenten. Wir alle kennen den Wohn-Riester. Mit den Mitteln kann man eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht umbauen, damit Menschen länger gut in ihrer Wohnung leben können. Nicht möglich war es bisher, den Riester auch für energetische Sanierung am selbstgenutzten Wohngebäude einzusetzen. Künftig geht das. Ich finde, das ist vernünftig, zumal dahinter ein Milliardenvolumen, das der Wohnungswirtschaft zugutekommen kann, steht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Mein Kollege Klüssendorf wird gleich noch das Thema Photovoltaik vertiefen, das hier schon mehrfach angesprochen worden ist, und darauf eingehen, wie wir es fördern wollen auf dem Weg vom Energie verbrauchenden zum Energie schaffenden Haus. Da haben wir ein grundlegend anderes Verständnis, und ich bin sehr froh darüber, dass wir diese rückwirkende Steuerbefreiung für Kleinanlagen usw. hinbekommen haben. Tolle Sache!

Eine kurze Bemerkung will ich noch an die Bauwirtschaft richten, wenn das gestattet ist. Wenn 300 000 Wohnungen gebaut werden, ist das ein guter Erfolg. Wenn das aber ins Stocken gerät, müssen wir uns die Frage stellen, was eigentlich an Produktivitätsfortschritten in der Bauwirtschaft möglich ist und ob diese Potenziale schon ausgeschöpft sind. Das sind sie meines Erachtens nicht.

Herr Kollege.

Das ist eine Frage, die die Bauwirtschaft auch selber lösen muss.

Leider ist meine Redezeit zu Ende.

Ja, das ist richtig. Einsicht kommt vor der Besserung.

Deswegen höre ich jetzt auch auf, zu reden. Ich glaube, dass wir was Gutes hinbekommen haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Herr Gottschalk hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549175
Wahlperiode 20
Sitzung 74
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2022
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