15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Tagesordnungspunkt 8

Zanda MartensSPD - Energiepreisbremsen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Liebe Mieterinnen und Mieter! Deutschland ist das Mieterland Nummer eins in der EU. Nirgendwo ist die Eigentumsquote niedriger. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung kann sich Wohneigentum nicht leisten und lebt hierzulande zur Miete. Auch Düsseldorf, mein Wahlkreis, ist eine Mieterstadt; dort leben sogar 80 Prozent der Einwohner zur Miete.

Mieterinnen und Mieter sind in unserem Land also die übergroße Mehrheit. An Mieter/-innen sollten wir daher in der Politik immer denken, sie in Krisenzeiten entlasten, das Recht auf Wohnraum achten und die Mieten bezahlbar halten.

Damit Mieter/-innen, die nicht selbst direkt mit ihrem Energieversorger, sondern über den Vermieter abrechnen, zum Beispiel in zentral beheizten Häusern, nicht schlechter behandelt werden als alle anderen, waren für uns – nicht nur wegen Weihnachten – drei Wünsche besonders wichtig, und für die haben wir gekämpft.

Erstens. Die Mieter/-innen werden rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Und die Weitergabe der Entlastungen an die Mieter/-innen betrifft nicht nur diejenigen, die mit Gas und Fernwärme heizen, sondern auch alle, die mit Strom heizen – ob mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizungen. Die Entlastungen kommen also allen Mieterinnen und Mietern zugute. Alles andere wäre auch zutiefst ungerecht gewesen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Bernhard Herrmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zweitens muss der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich anpassen, nicht erst nach der Betriebskostenabrechnung für 2023, die schlimmstenfalls erst Ende 2024 kommt. Falls der Vermieter sich beeilt und die turnusmäßige Jahresabrechnung für dieses Jahr bis zum 1. April 2023 fertigstellt, kann die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung gemeinsam mit der Jahresabrechnung erfolgen. Spätestens dann aber muss die Betriebskostenvorauszahlung auf jeden Fall angepasst sein.

Drittens brauchen die Mieter/-innen nicht selbst aktiv zu werden. Sie müssen die Entlastungen nicht selbst errechnen und dem Vermieter anzeigen. Das war uns wichtig; denn wir wissen doch genau, dass gerade auf dem heutigen Wohnungsmarkt Mieter und Vermieter nicht auf Augenhöhe sind.

Mieter sind allzu oft nur heilfroh, überhaupt eine Bleibe gefunden zu haben, und sogar noch eine bezahlbare. Kaum ein Mieter legt sich doch heute freiwillig mit dem Vermieter an. Deshalb war eine klare Verpflichtung der Vermieter für uns ein politisches Muss, wenn wir wollen, dass die Entlastungen tatsächlich bei den Mieterinnen und Mietern ankommen. Und das wollen wir.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bei allen Kompromissen, die unter drei Koalitionspartnern notwendig sind: Allein schon wegen dieser drei Wünsche, die wir den Mieterinnen und Mietern jetzt erfüllen, können wir mit gutem Gewissen sagen: Wir haben dafür gesorgt, dass Mieter/-innen – gerade die mit kleinem oder mittlerem Einkommen – im Mieterland Deutschland schnell, direkt und unkompliziert bei Gas-, Wärme- und Strompreisen entlastet werden.

Frohe Festtage!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Christoph Meyer [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549440
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Energiepreisbremsen
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