Aydan ÖzoğuzSPD - Wahlen zu Gremien
Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sowie Zusatzpunkte 5 bis 7:
12 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin
13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Wahl einer Richterin oder eines Richters des Bundesverfassungsgerichts
Wir kommen zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Gelb und zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit einer Stimmkarte in der Farbe Rosa sowie zu Wahlen einer Richterin und von zwei Richtern des Bundesverfassungsgerichts mit einer Stimmkarte in der Farbe Grün. Den für diese Wahlen erforderlichen grauen Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Westlobby entnehmen.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Ausgabetischen und an den Wahlurnen einzunehmen. – Das ist schon passiert, sehe ich gerade; wunderbar.
Die Wahlvorschläge liegen auf den Drucksachen 20/4472, 20/4452 sowie 20/4862 bis 20/4864 vor. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Kandidatin und der vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt.
Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises drei Stimmkarten. Da die Wahlen eines Stellvertreters der Präsidentin sowie der Richterin und Richter des Bundesverfassungsgerichts geheim durchzuführen sind, erhalten Sie für diese Wahlen zusätzlich zwei passende Wahlumschläge.
Sie können bei diesen Wahlen auf allen Stimmzetteln zu dem aufgeführten Kandidatenvorschlag ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Alles andere macht die Stimme ungültig.
Der gelbe und der grüne Stimmzettel sind in die jeweils farbgleichen Wahlumschläge zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Für die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums erhalten Sie keinen Wahlumschlag, da es sich um eine offene Wahl handelt.
Ich weise explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei den geheimen Wahlen einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Das müsste eigentlich inzwischen auch jeder wissen.
Gewählt als Stellvertreter der Präsidentin und als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 369 Stimmen erhält. Zur Richterin oder zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ist gewählt, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und zugleich mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme 90 Minuten Zeit.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind an ihren Plätzen. – Ich eröffne die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 17.06 Uhr.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549513 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 76 |
Tagesordnungspunkt | Wahlen zu Gremien |