15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Tagesordnungspunkt 18

Klara Geywitz - Änderung des Raumordnungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schneller werden wollen wir nicht nur heute Abend hier, sondern auch insgesamt bei den Planungsprozessen in Deutschland. Das ist notwendig für den Ausbau der Infrastruktur, sei es von Schiene oder Straße, aber natürlich auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Raumordnung kann mit dem Raumordnungsgesetz, das wir heute diskutieren, hierzu einen entscheidenden Beitrag leisten; denn sie koordiniert die unterschiedlichen Interessen an den begrenzt vorhandenen Flächen, und sie bezieht die Öffentlichkeit vor Ort frühzeitig in ihre Verfahren ein. Wir wissen: Das ist der Schlüssel für die Akzeptanz.

Die vorliegenden Änderungen des Raumordnungsgesetzes greifen diese Punkte entsprechend den Zielen des Koalitionsvertrages auf. Wir modernisieren und – ganz wichtig – vereinfachen das Aufstellen von Raumordnungsplänen, insbesondere – das schließt an den vorherigen Tagesordnungspunkt an – durch Digitalisierung, aber auch durch die Abschaffung von Redundanzen.

Weitere gesetzliche Änderungen des Raumordnungsgesetzes erhöhen die Planungs- und Investitionssicherheit, und sie flexibilisieren die Raumordnung, um aktuellen Entwicklungen schnell entsprechen zu können.

Letztlich tragen wir auf der Projektebene zur Verfahrensbeschleunigung bei: Zum einen durch den Ausschluss doppelter Umweltprüfungen im Zulassungsverfahren und in der vorgelagerten Raumverträglichkeitsprüfung; diese ersetzt das bisherige Raumordnungsverfahren. Zum anderen durch eine Regelung, die eine Verzögerung des Beginns des Zulassungsverfahrens ausschließt, wenn die Raumverträglichkeitsprüfung ausnahmsweise nicht innerhalb der gesetzlichen Sechsmonatsfrist mit einer Stellungnahme der Raumordnungsbehörde abgeschlossen wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auch eine neue Regelung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, bei dem die Federführung im Bundeswirtschaftsministerium liegt. Die Regelung erleichtert die Genehmigung von Windenergieanlagen, sofern diese in besonders geeigneten, sogenannten „Go-to-Gebieten“ liegen.

Um eine maximale Beschleunigung zu erzielen, betreten wir mit dieser Änderung gesetzlich neuen Boden: Noch bevor die EU die Beratung der Richtlinie abgeschlossen hat, setzen wir sie in nationales Recht um. Und sollte sich der Richtlinieninhalt noch ändern, können wir durch eine entsprechende Modifizierung der Regelung im Windenergieflächenbedarfsgesetz sofort nachsteuern.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, vom Ausbau der erneuerbaren Energien bis zu den Straßen- und Schienennetzen: Wir müssen in den nächsten Jahren massiv in den Ausbau unserer Infrastruktur investieren. Das wird nur gelingen, wenn wir moderne, zeitgerechte Planungs- und Genehmigungsverfahren haben. Der vorliegende Gesetzentwurf leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag; die Raumordnung quasi als Mutter aller Planungen.

Der Gesetzentwurf wird heute in die Ausschüsse überwiesen. Mein Haus und ich stehen bereit, die parlamentarische Arbeit zu unterstützen. Schon jetzt herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit!

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Michael Breilmann ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549594
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Änderung des Raumordnungsgesetzes
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