15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Tagesordnungspunkt 18

Roger BeckampAfD - Änderung des Raumordnungsgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Grüninnen!

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Beschleunigen, modernisieren, digitalisieren, flexibel erleichtern, Aufwand reduzieren – das sind die schönen Begriffe, die dieses Gesetzespaket zum Raumordnungsrecht begleiten. Raumordnung meint dabei die Regelungen, die zum Beispiel eine ausgewogene Siedlungsstruktur und angemessene Naturräume gewährleisten sollen. Es soll also genug Raum für Wohnbedarf geben, aber die Landschaft nicht zersiedelt werden.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Jawohl!)

Es soll der ländliche Raum entwickelt werden, aber auch genug Naturraum erhalten bleiben.

(Beifall bei der AfD)

Diese Regelungen sollen nun alle besser werden, schneller, schlanker, schöner. Entscheidend sind zwei Punkte in dem vorliegenden Gesetzespaket. § 7, Nummer 4 des geänderten Raumordnungsgesetzes: Hier versteckt sich bei den Instrumenten für Flächenausweisungen eine knallharte Sache. Es gibt sogenannte „Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung“. Das heißt, bestimmte Flächennutzungen sind an einer Stelle im Raum möglich, aber ansonsten ausgeschlossen.

Dafür ist ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept einschließlich einer spezifischen Planungssystematik erforderlich. Hört sich kompliziert an, ist es auch. Diese Sachen sind oft und gerne Gegenstand von vielen Verwaltungsgerichtsverfahren. Und diese hohen Anforderungen haben in der Vergangenheit die Ausweisung von Flächen für die Nutzung von – jetzt kommt’s – Windenergie nahezu zum Erliegen gebracht. Und weil das so ist, wegen dieser bisherigen Hürden für Windräder zugunsten der Natur, musste ein Totschlagargument her. Dieses Instrument zum – wortwörtlich – „Totschlagen“ von Natur und Umwelt, vor allem auch der Gesundheit von Anwohnern in der Nachbarschaft von industriellen Windenergieanlagen,

(Christina-Johanne Schröder [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es Immissionsschutz! Dafür gibt es Lärmschutz!)

ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz – ein schönes deutsches Wort und doch so brutal in seinen Auswirkungen.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Furchtbar!)

In grüner Selbstherrlichkeit wurde dadurch von oben herab ein Mittel gefunden, das zukünftig immer zugunsten von Windenergie entscheidet. 2 Prozent der Landesfläche müssen dafür mindestens her. Es gibt dafür sogar ein bestelltes Gutachten, das die Flächenvorgaben für die Bundesländer begründen soll. Ein schlüssiges Konzept für die Planung erübrigt sich nunmehr, ebenso wie eine Planungssystematik, also die Frage: Wo geht was und wo nicht? Die Windenergiegebiete sind ohne Rücksicht auf jegliche sonstige öffentliche Belange auszuweisen, koste es, was es wolle.

(Beifall bei der AfD)

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz geht noch weiter. § 249 Baugesetzbuch wird mal wieder neu gefasst. Entgegenstehende öffentliche Belange bei Windenergieanlagen haben danach par ordre du mufti keine schädlichen Umweltauswirkungen mehr und können solchen Vorhaben nicht mehr entgegengehalten werden.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Hört! Hört!)

Der ehemals so geschützte Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, also die geschützte Natur – Wald, Wiese, Feld –, ist nicht mehr geschützt, jedenfalls dann nicht, wenn es um Windenergieanlagen geht. Windenergieanlagen sind toll und einfach super. Probleme für Umwelt und Anwohner? Keine. Versuchen Sie dagegen mal, einen ehemals privilegierten Bauernhof zu einer Wohnnutzung umzuwidmen oder gar eine Jagdhütte irgendwo bewohnbar zu machen. Vergessen Sie es!

Aber zurück zum Gesetzespaket. Denn hier kommt es noch dicker, diesmal durch EU-Recht. Dieses definiert für die erneuerbaren Energien sogenannte Go-to-Areas. Hier soll man tatsächlich auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen für Brutvögel verzichten können. Also: Auf der einen Seite beklagen wir alle – und das zu Recht – die zurückgehende Artenvielfalt, aber das massenhafte Schreddern von Vögeln durch Windenergieanlagen ist nunmehr gesetzlich abgesegnet.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Endlich ist der Weg frei für Ihre schöne grüne Welt. Oder in den Worten von Kapitalanlageberatern – Zitat –: Investments in erneuerbare Energien haben sich in den letzten Monaten über Plan gerechnet. Die Rendite liegt voraussichtlich bei 7 bis 9 Prozent im Jahr. – Wie schön! Wie schön für die grünen Besserverdiener mit ihren Aktiendepots, und wie tragisch für Natur und Umwelt.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt Daniel Föst das Wort.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549597
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Änderung des Raumordnungsgesetzes
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