Bernhard DaldrupSPD - Änderung des Raumordnungsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden von Beschleunigung
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Deswegen tragen Sie schon Turnschuhe!)
und von Verfahrenserleichterungen; aber wenn es konkret wird, dann meint ihr es doch nicht so ernst. Das ist jedenfalls mein Eindruck. Die Raumordnung ist eigentlich ein Thema, das in den meisten Fällen ein bisschen unter dem Radar der Öffentlichkeit ist. Aber deswegen ist es sehr schön, wenn die Ministerin von der „Mutter aller Planungen“ redet. Denn in der Tat ist dieses vielfältige Land, die Bundesrepublik Deutschland, mit seinen wirklich tollen Bundesländern, mit seinen wunderbaren Landschaften ohne Raumordnung, ehrlich gesagt, gar nicht zu verstehen. Ein Ziel der Raumordnung ist die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes – ein klassischer Satz der Raumordnung, der im Kontext der Wiedervereinigung Deutschlands seinen Weg ins Grundgesetz gefunden hat. Also: Die Raumordnung ist von elementarer Wichtigkeit.
Die Kollegin Franziska Mascheck hat gerade gesagt: An den Raum werden unglaubliche Anforderungen gestellt. Wenn man 400 000 Wohnungen bauen will, dann geht es um die Siedlungsstruktur, dann geht es um den Freiraumschutz. Es geht beispielsweise auch um Stromtrassen, um die Windenergie, den Klimawandel usw. Und das Raumordnungsgesetz ist der Rahmen für die daraus zu konkretisierende Planung: die Landesplanung, die Regionalplanung bis hin zum Flächennutzungsplan. Natürlich, Herr Breilmann – das ist doch der Sinn dieser Planung und war auch im Gesetz immer schon so vorgesehen –, ist die Planungshierarchie so gestaltet, dass es eine Anpassungspflicht gibt. Wenn das übrigens beim Flächennutzungsplan im Verhältnis zum Regionalplan nicht der Fall ist, ist das rechtswidrig. So nennt man das.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Dies ist übrigens auch beim RVR so, der – wenn man ihn schon so hervorhebt – ja vor 100 Jahren als SVR gegründet worden ist und damals der avantgardistische Fall der Raumordnung war, weil er die interkommunale Zusammenarbeit geregelt hat. Das klappt heute nicht immer so; aber er ist schon auf einem ganz guten Weg.
Es ist meiner Meinung nach auch richtig, im Rahmen der Raumverträglichkeit zu einem frühen Zeitpunkt Abwägungen vorzunehmen, wie der Kollege Benner das gerade dargestellt hat, um eine Selbstblockade, Dopplungen und Mehrfachplanungen zu verhindern und um wochenlange und monatelange Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen zeitlich zu begrenzen und schneller zu machen.
Ich kann eines überhaupt gar nicht verstehen: Wenn man über Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung spricht, Michael Breilmann, darf man nicht vergessen: Das ist keine Belastung für Kommunen, sondern eine Entlastung von Kommunen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Wenn man das einmal mitgemacht hat, dann weiß man das. Wir in Nordrhein-Westfalen hatten solche Zielsetzungen schon in den 2000er-Jahren. Da gab es rot-grün geführte Landesregierungen, und schon ging es richtig voran mit der Windenergie. Danach ist es ins Stocken gekommen.
Zu den Punkten, die ansonsten angesprochen worden sind – mehr Digitalisierung, mehr Pragmatismus –: Zielabweichungen erleichtern doch das Planungsverfahren, Herr Breilmann!
(Zuruf des Abg. Michael Breilmann [CDU/CSU])
Sie haben es, glaube ich, noch nicht so richtig mitgekriegt. Sie erleichtern es, Doppelprüfungen wegzulassen und vor allen Dingen auch Zeitbegrenzungen zu setzen. Nun erfolgen Verfahrensbeschleunigungen durch verbindliche Zeiträume für das Raumordnungsverfahren. Spätestens nach sechs Monaten ist das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Wunderbar, sage ich doch mal! Das wollten wir doch eigentlich alles.
Summa summarum: Wir befinden uns mit diesem Thema, das viele beschäftigt, so richtig –
Herr Kollege.
– in den Ebenen der Praxis, um die wir uns gemeinschaftlich kümmern müssen.
(Zuruf des Abg. Michael Breilmann [CDU/CSU])
Ich hoffe, Sie machen dabei mit.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549604 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 76 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Raumordnungsgesetzes |