15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Zusatzpunkt 10

Markus UhlCDU/CSU - Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde debattieren wir heute Abend abschließend über den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundesbaus.

Ja, die Neuausrichtung des Bundesbaus ist dringend erforderlich. Auch wir als Bund müssen schneller, effizienter bauen, vor allen Dingen aber auch planen. Es gibt in der Geschichte genug Beispiele, dass Bauprojekte des Bundes deutlich länger gedauert haben und deutlich teurer geworden sind. Ich will sie jetzt nicht noch mal aufführen; das würde, glaube ich, den zeitlichen Rahmen sprengen.

Der Kollege Herbst hat ja die Eckpunkte der Reform angesprochen. Ich glaube, zusammen mit der neuen RBBau besteht in der Tat die Chance, durch die neuen Strukturen, durch klar geregelte Abläufe, durch mehr Freiheit, durch mehr Eigenverantwortung für die BImA und durch eine schlankere Aufsicht zukünftig wirklich schneller und effizienter zu bauen, aber auch zu planen. Daher ist das in der Tat zu begrüßen.

Bedenken bleiben dennoch. Ich will sie kurz hier aufführen:

Da ist zunächst die Frage der Transparenz; Sie haben es eben auch angesprochen. Der Wirtschaftsplan der BImA ist eben nicht mehr Bestandteil des Bundeshaushalts. Die Bauprojekte sind somit nur noch im jeweiligen Miettitel in den Einzelplänen nachvollziehbar; sie stehen also nicht mehr an einer gemeinsamen Stelle. Es soll zwar eine regelmäßige Berichterstattung im Haushaltsausschuss geben, aber für die große Mehrheit der Abgeordneten hier im Plenum wird es eben weniger nachvollziehbar. Daher haben diejenigen von uns, die in den Verwaltungsrat entsandt sind, künftig eine besondere Verantwortung zu tragen. In der Tat gilt es, zu prüfen – und das sollten wir uns alle aufschreiben –, ob die notwendige Transparenz, die erforderlich ist, mit den geplanten Maßnahmen auch für die Zukunft wirklich sichergestellt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Zweite ist das Thema Kontrolle. Die Rechtsaufsicht über die BImA verbleibt beim Bundesfinanzministerium. Die Fachaufsicht entfällt gänzlich. Das ist in der Tat vielleicht eine Tatsache, die man akzeptieren muss, um Effizienzsteigerungen in den Prozessen zu erreichen, aber ich will darauf hinweisen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die politische Verantwortung nach wie vor eben beim Bauministerium – bei der Bundesbauministerin, die heute Abend nicht anwesend ist; der Staatssekretär ist da – liegt. Es bleibt die Frage, ob die Bauministerin nach dieser Reform noch ausreichend durchsetzungsfähig ist, was die Umsetzung der baupolitischen Ziele des Bundes angeht. Auch darauf ist in Zukunft ein Augenmerk zu richten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Positiv, meine Damen und Herren, ist in der Tat – das hat der Kollege auch schon angesprochen –, dass Sie in Ihrem Änderungsantrag regeln, dass sich die Abführung der BImA an den Bundeshaushalt zukünftig am Jahresüberschuss der BImA orientieren soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen; denn in diesem Jahr führt die BImA deutlich mehr ab, als sie Überschüsse erwirtschaftet hat. Das zehrt die Rücklage auf. Angesichts wachsender Aufgaben und steigender Investitionsbedarfe ist das eigentlich ein Unding. Gut, dass das jetzt abgestellt wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erscheint in der Tat grundsätzlich geeignet, den Bundesbau sachgerecht zu reformieren. Daher werden wir auch zustimmen – auch deshalb, weil Sie endlich einmal versuchen, Herausforderungen, um es so zu formulieren, nicht nur mit Geld zu „erschlagen“.

Herausforderungen in der Bau- und Wohnungspolitik gibt es in diesem Land genug. Das von Ihnen angestrebte Ziel von 400 000 neuen Wohnungen ist in diesem Jahr mit Sicherheit nicht mehr zu erreichen. Zu Ihrem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes: „Die Arbeit des Bündnisses ist von der Realität überholt worden.“ Wenn es dieses Jahr die Hälfte der angestrebten 400 000 Wohnungen gibt, dann ist das wirklich schon gut gelaufen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser ist massiv eingebrochen. Die Eigenheimförderung für Familien und das Baukindergeld lassen Sie vorzeitig, zum Jahresende, auslaufen, und das wirklich dünne Nachfolgeprogramm startet dann erst im zweiten Quartal nächsten Jahres. Auch das ist nicht gerade ein Ausdruck von Planbarkeit und Verlässlichkeit. Davon brauchen wir in der Bau- und Wohnungspolitik aber mehr, und es braucht eben nicht mehr Geld, sondern die Lösung der substanziellen Probleme.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir brauchen weniger Bürokratie. Wir brauchen schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren. Wir brauchen eine Harmonisierung der Bauvorschriften in den Ländern. Wir brauchen einfachere Regeln für das Bauen im Bestand, und wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für Investoren.

Was den Bundesbau angeht, wird die Praxis zeigen, ob die gesetzlichen Änderungen den gewünschten Effekt haben. Deshalb ist es essenziell, dass dieses Gesetz auch wirklich evaluiert wird, um zu schauen, ob die Maßnahmen wirklich dazu führen, dass wir in Zukunft schneller und effizienter bauen und planen.

Ich für meinen Teil schenke Ihnen meine letzte Minute Redezeit und wünsche gesegnete Weihnachten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. Vorbildlich, Herr Kollege Uhl, was die letzten beiden Sätze angeht! – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Thorsten Rudolph, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549635
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
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