15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Zusatzpunkt 10

Thorsten RudolphSPD - Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus

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Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag enthält zwei große Versprechen zur BImA, also zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:

Die BImA soll erstens unabhängiger, schneller und effizienter werden. Genau das setzen wir mit diesem Gesetzentwurf auch um: Wir lösen die BImA aus der engen Bindung an das Haushaltsrecht. Wir lösen die BImA auch aus der Fachaufsicht der Ministerien. Lieber Markus Uhl, die Ressortzuständigkeit bleibt beim BMF, also nicht bei der Bauministerin.

Wir haben aber auch die Zahl der Schnittstellen und Zustimmungsvorbehalte erheblich reduziert. Mit den neuen RBBau – den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes – und der künftig direkten Zusammenarbeit zwischen der BImA und den Bauverwaltungen der Länder wird die BImA künftig sehr viel schneller und sehr viel besser bauen können. Das ist ein großer Fortschritt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Genau das ist auch zwingend nötig; denn die BImA steht vor riesigen Herausforderungen: Damit die Bundesverwaltung klimaneutral wird, muss sie den gesamten Bestand an Bundesliegenschaften sanieren. Sie muss enorm viele Neubauprojekte für die Bundesbehörden realisieren. Sie muss 5 000 Wohnungen sanieren, die bisher nicht vermietet werden können, und sie muss endlich wieder verstärkt neue Wohnungen bauen.

Das alles erfordert massive Investitionen. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren insbesondere die Regelungen zur Abführung noch einmal geändert. Sie wissen es vielleicht: Aktuell führt die BImA das Doppelte ihres Gewinns an den Bundeshaushalt ab. Das ist der wichtigste Punkt, den wir geändert haben: Es besteht nun ausdrücklich keine gesetzliche Abführungspflicht mehr. Das ist ein riesiger Fortschritt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Abführung wird sich künftig am Jahresüberschuss orientieren, und der hängt eben von der Entscheidung des Verwaltungsrats über den Wirtschaftsplan und damit auch über die Höhe der Investitionen ab. Kurz und gut: Mit diesen Regelungen verhindern wir, dass die BImA leergemacht wird, und wir sichern ihr die Mittel für die notwendigen Investitionen.

Das zweite große Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: Die BImA soll selbst investieren können und das kommunale Bauen sowie die bau-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele und die ökologischen Ziele des Bundes unterstützen können. Hierzu, meine Damen und Herren, fand sich wenig im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Deshalb haben wir genau diese Ziele im parlamentarischen Verfahren erstmals gesetzlich normiert, und auch das ist ein riesiger Fortschritt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Damit wir diesen gesetzlichen Auftrag auch tatsächlich umsetzen, haben wir im Maßgabebeschluss festgeschrieben, dass die BImA dem Parlament noch vor der Sommerpause berichten muss, wie sie das denn umzusetzen gedenkt. Bis zur Sommerpause wollen wir auch einen Vorschlag der BImA haben, wie sie künftig 3 000 Wohnungen pro Jahr bauen kann. Das wäre dann eine erhebliche Steigerung. Gerade das könnte dabei helfen, den Wohnungsmarkt in Städten mit hohen Mieten zu entlasten. Auch das wäre eine riesige Verbesserung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Abschließend noch ein Punkt, der mir wichtig ist. Wir alle kennen das Problem, dass die BImA große Liegenschaften, beispielsweise Kasernengelände, an die Kommunen verkauft, die Kommunen dann aber keine Mittel haben, um diese Liegenschaften zu entwickeln. Was passiert? Die Kommunen verkaufen diese Liegenschaften an internationale Projektentwickler, die dort dann leider viel zu oft städtebauliche Einheitsware hinklotzen. Und das wollen wir verhindern. Deswegen wollen wir von der BImA und von der Bundesregierung eine Lösung haben, wie die BImA zusammen mit den Kommunen solche Liegenschaften entwickeln kann.

Wir wollen von der BImA und der Bundesregierung auch wissen, in welcher rechtlichen Form diese Kooperationen Kredite aufnehmen können, und zwar staatsfern, also ohne damit die Aufgaben der BImA zu gefährden. Wenn uns das gelingt, Kolleginnen und Kollegen, dann ist das wirklich eine große, konkrete Hilfe für viele Kommunen.

Fazit: Die BImA ist zurzeit ein schlafender Riese. Mit diesem Gesetz wecken wir sie auf. Deshalb ist dieses Gesetz richtig und gut.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Nächste Redner ist der Kollege Wolfgang Wiehle, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549636
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
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