15.12.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 76 / Zusatzpunkt 10

Bernhard DaldrupSPD - Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst einmal sagen, Herr Uhl: Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum arbeitet. Im nächsten Jahr werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, 2,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau, 1 Milliarde Euro für den Neubau. Machen Sie sich keine Sorgen! Bis 2026 sind Bundesmittel in Höhe von 14,5 Milliarden Euro eingeplant, also eine Menge Geld,

(Markus Uhl [CDU/CSU]: Immer nur Geld!)

das wir zur Verfügung stellen.

Der Bund ist nicht nur für Wohnungspolitik zuständig, er ist selber Akteur: als Eigentümer, als Mieter, als Vermieter. Die BImA und das BBR – Thorsten Rudolph hat es eben dargestellt – sind für viele Aufgaben zuständig. Die damit verbundenen Angelegenheiten regelt das Gesetz, über das wir heute sprechen. Zur Steuerung gibt es einen Verwaltungsrat, in dem auch das Bauministerium vertreten ist und seine Aufgaben wahrnehmen wird.

Im Übrigen haben wir erstens in den Beratungen dafür gesorgt, dass die politische Verantwortung des Bundestages erhalten bleibt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

Wir haben zweitens dafür gesorgt – das ist schon gesagt worden –, dass die BImA künftig die Aufgabe hat, den Bund bei der Erfüllung seiner bau-, wohnungs-, stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Aufgaben zu unterstützen. Das ist eine weitere wichtige Verbesserung.

Drittens gibt es die Schnittstelle zu Bürgerinnen und Bürgern – das ist eben angesprochen worden –, auch zu den Kommunen. Die immerhin 39 000 Wohnungen sollen in Zukunft in einen vernünftigen Zustand versetzt und preiswert vermietet werden, auch in Kooperation mit den Kommunen.

Wir haben viertens mit einem Maßgabebeschluss die BImA verpflichtet, bis Mitte nächsten Jahres zu erklären, wie sie denn jährlich bis zu 3 000 Wohnungen errichten und wie sie dabei die Kommunen beispielsweise bei der Bodenaufbereitung und bei der Altlastensanierung unterstützen wird. Dieses Zukunftsversprechen müsste eigentlich eine Begründung dafür sein, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Fünftens – das habe ich schon erwähnt – machen wir die Abführungspflicht der BImA an den Bundeshaushalt von der Erfüllung der vorgenannten Ziele abhängig. Mit anderen Worten: Die Überweisungen an den Bundeshaushalt sind künftig nachrangig und nicht vorrangig gegenüber den anderen Zielen; auch das ist eine wichtige Verbesserung.

Sechstens versetzen wir die BImA in die Lage, unter Berücksichtigung der Schuldenbremse sogenannte staatsferne Finanzierungsmöglichkeiten in Kooperation mit den Kommunen zu nutzen; auch das ist eine wichtige Verbesserung.

Und siebtens wollen wir, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, auch die nicht bahnnotwendigen Immobilien des DB-Grundvermögens in die BImA integrieren, um die wohnungspolitischen Ziele zu erreichen, und zwar unter Beteiligung der Sozialpartner.

Über all das haben wir berichtet. Und über all das soll dem Haushaltsausschuss und dem zuständigen Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Rechenschaft gegeben werden. Das alles ist, glaube ich jedenfalls, ein wirklicher Fortschritt. Ich glaube, das ist ein gutes Gesetz, dem wir ruhig zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Danke, Herr Kollege Daldrup. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Hanna Steinmüller, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549640
Wahlperiode 20
Sitzung 76
Tagesordnungspunkt Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta