Fabian JacobiAfD - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln den Entwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Stichwort findet sich auch im Wahlprogramm der AfD. Dort heißt es – Zitat –:
So bleiben oftmals nur noch alternative Medien und Whistleblower zur Aufdeckung und Offenlegung regierungsamtlichen Unrechts. Aus diesem Grund sind anonyme Hinweisgeber zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und ... Straftaten … unverzichtbar.
Wir stehen also dem Gedanken des Hinweisgeberschutzes nicht nur offen gegenüber, sondern fordern diesen ausdrücklich ein. Dennoch werden wir dieses Gesetz gleich ablehnen. Wie passt das zusammen? Wenn wir von Hinweisgeberschutz sprechen, dann stehen uns Personen wie Julian Assange oder Edward Snowden vor Augen – jene, die aus dem Inneren Leviathans Dinge ans Licht holen, von denen die Mächtigen nicht wollen, dass sie gesehen werden.
(Beifall bei der AfD)
Um die geht es bei diesem Gesetz hier aber eher nicht.
Angesprochen ist hier der normale Mitarbeiter irgendeines Unternehmens, der Dinge melden soll, Vorgänge in seinem Unternehmen: zunächst einmal rechtswidrige Vorgänge, also Gesetzesverstöße – so weit, so gut –, dann aber auch Dinge, die gerade nicht rechtswidrig sind, im Umkehrschluss also legal sind, die aber dem Ziel irgendwelcher Vorschriften widersprechen. Da wird es dann schon mulmig. Denn das bedeutet, dass man, wenn etwa die herrschenden Parteien hier neue Gesetze machen, sich nicht nur an das halten soll, was diese Gesetze explizit vorschreiben, sondern auch erspüren muss, was vielleicht noch alles dem Ziel eines Gesetzes zuwiderlaufen könnte, anderenfalls man gewärtigen muss, gemeldet und gegebenenfalls sanktionsfrei öffentlich angeprangert zu werden. Da bekommt dieses Gesetz ganz schnell eine ganz andere Tendenz, nämlich die einer allgemeinen gegenseitigen Überwachung der Bürger, ob der andere, ob der Arbeitgeber auch brav den Zielen der Regierung folgt.
Besonders hervorgehoben wird der Bereich des Steuerrechts. Da sollen nicht nur strafbare Dinge, also Steuerhinterziehung, gemeldet werden, sondern jeglicher Verstoß gegen steuerliche Vorschriften oder wiederum gegen das Ziel steuerlicher Vorschriften. Sieht man dann noch, dass das Gesetz zwar die Verschwiegenheitspflichten der Ärzte und der Rechtsanwälte berücksichtigt, aber die Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und ihrer Mitarbeiter ganz bewusst nicht einbezieht, dann hört man die sprichwörtliche Nachtigall hier recht laut trapsen.
Was ist aber nun mit den Aufdeckern von Korruption und Machtmissbrauch aus dem Inneren des Staates? Sind die denn wenigstens auch gemeint von diesem Gesetz? Nicht wirklich. Denn eine staatliche Stelle muss etwas nur zur Verschlusssache erklären – und schon ist dieses Gesetz darauf nicht mehr anwendbar.
Gleichwohl erfährt auch der innerstaatliche Bereich Aufmerksamkeit. Offenbar in der Annahme, dass die Gelegenheit angesichts der aktuellen dramatischen Berichte über sogenannte Reichsbürger gerade günstig sei, wurde im Ausschuss noch ein Passus eingefügt. Staatsbedienstete sollen danach insbesondere Meldung machen, wenn ihre Kollegen etwas äußern, das gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstößt. Dagegen wäre nun gar nichts zu sagen, solange es dabei um das herkömmliche Verständnis von Verfassungstreue und – spiegelbildlich – Verfassungsfeindlichkeit ginge,
(Kaweh Mansoori [SPD]: Was ist die Alternative?)
also um die Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat. Dass Menschen, die solches befürworten, aus dem Staatsdienst entfernt werden müssen, das unterliegt ja gar keinem Zweifel.
(Zuruf von der FDP)
Leider leben wir aber in Zeiten, in denen dieses überkommene Verständnis von Verfassungstreue zunehmend überlagert wird von einem neuen Verständnis, wonach schon die Kritik an den Inhabern staatlicher Ämter den Staat selbst delegitimieren und damit verfassungsfeindlich sein soll. Damit bekommt das Gesetz auch hier einen ganz ominösen Beigeschmack.
Das Sahnehäubchen ist dann die beigestellte Entschließung der Koalitionsfraktionen, in der unter anderem von finanziellen Vergünstigungen die Rede ist, also von Meldeprämien. Das weckt dann Erinnerungen an einen anderen Staat und eine andere Gesellschaftsordnung, von der wir annahmen, sie sei 1990 auf den Müllhaufen der Geschichte geflogen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549669 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 77 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen |