Susanne HierlCDU/CSU - Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei meiner Rede zur ersten Lesung des Hinweisgeberschutzgesetzes hatte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, darum gebeten, die Zeit bis zur zweiten und dritten Lesung zu nutzen, um die Anregungen aus der Praxis, also der Unternehmen, die die Regelungen umsetzen sollen, und der Hinweisgeber, die durch die Regelungen geschützt werden sollen, in das Gesetz mit einfließen zu lassen – so wie Sie es sich in Ihrem Koalitionsvertrag auch vorgegeben haben. Lassen Sie uns überprüfen, was sich im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf getan hat und ob sich Verbesserungen für die Praxis ergeben.
Wir versetzen uns dafür in die Lage eines potenziellen Hinweisgebers, also eines Arbeitnehmers in einer Behörde oder einem Unternehmen, der einen Verstoß entdeckt und überlegt, diesen zu melden. Für den Hinweisgeber stellt sich heute noch immer die Frage, ob der Verstoß, den er melden will, überhaupt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und er dadurch geschützt ist. Sie lassen den Hinweisgeber weiterhin mit der Klärung dieser Frage und den unbestimmten Rechtsbegriffen alleine. Das ist kein Hinweisgeberschutz.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Hat der Hinweisgeber entschieden, dass er den Verstoß meldet, hat er zu überlegen, wo er die Meldung erstattet. Dies kann er entweder intern bei seinem Arbeitgeber tun oder sich an eine externe Meldestelle wenden. Entgegen der sinnvollen Empfehlung der EU-Richtlinie, die interne der externen Meldung vorzuziehen,
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Aha!)
sah der bisherige Gesetzentwurf keine Rangfolge der Meldungen vor. Diesen Punkt haben viele Sachverständige bereits in der Verbändeanhörung und auch in der Sachverständigenanhörung bemängelt.
(Stephan Thomae [FDP]: Aber die Wahlfreiheit muss bleiben!)
Im Änderungsantrag unternehmen Sie nun den zaghaften Versuch, der internen Meldung den Vorzug zu geben. Leider bleibt es bei einem Versuch. Es gibt lediglich eine halbherzige Aufforderung an die Unternehmen, Anreize für die interne Meldung zu schaffen.
Auch die Regelung, nach der die externe Meldestelle den Hinweisgeber in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer internen Meldung hinweisen soll, wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet: Ist mit dem Hinweis das externe Verfahren beendet? Was passiert, wenn der Hinweisgeber auf diesen Hinweis hin den Verstoß zusätzlich intern meldet? Wird dann doppelt bearbeitet? Durch den Umweg über die externe Meldestelle geht weiterhin viel Zeit verloren. Diese Zeit hätte das Unternehmen nutzen können, um den Missstand abzustellen. Denn genau darauf kommt es doch an: die Missstände zu erkennen und schnell abzustellen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich hoffe nicht, dass das der Unternehmensschutz ist, von dem Sie, Herr Minister Buschmann, in Ihren Ausführungen zur ersten Lesung gesprochen haben.
Unser Hinweisgeber will nun den Verstoß anonym melden; denn er ist selbst Beteiligter. Bisher war im Gesetzentwurf nicht verpflichtend vorgesehen, dass eine Meldung auch anonym abgegeben werden kann. Das hätte den Hinweisgeber in unserem Fall davon abgehalten, zu melden. Die Möglichkeit der anonymen Meldung haben Sie entgegen anfänglicher vehementer Ablehnung in der ersten Debatte nun in das Gesetz mit aufgenommen und machen die Möglichkeit zur Abgabe einer anonymen Meldung verpflichtend. Außerdem können die Meldestellen nun selbst entscheiden, welchen Hinweisen sie zuerst nachgehen. Die Priorisierung der Bearbeitung der nicht anonymen Meldungen vor den anonymen Meldungen wurde aufgehoben. Das ist einmal ein großer Schritt hin zu mehr Praxisnähe.
Es bleibt festzuhalten, dass zwar einige gute, praxisrelevante Änderungen aufgenommen wurden. Jedoch bleibt der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen für ein gutes und vor allem praxistaugliches Gesetz zurück. Fortschritt, meine liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, sieht anders aus.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549673 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 77 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen |