Steffen JanichAfD - Stärkung der Bundespolizei
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Grötsch, die Bundespolizei nicht politisch zu instrumentalisieren – wir nehmen Sie und die Regierung beim Wort; immer wieder gern.
Die Beschäftigung mit der inneren Sicherheit darf für die Politik niemals zum Selbstzweck werden. Vor fast sechs Jahren, am 19. Dezember 2016, tötete der polizei- und nachrichtendienstlich bekannte islamistische Attentäter Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz insgesamt 13 Menschen und verletzte 67 Personen. Solche Gräueltaten dürfen sich nie wieder wiederholen. In drei Tagen werden wir wieder in angemessener Form der Opfer dieser schrecklichen Tat gedenken. Ich bin in Gedanken bei den Verwandten der Opfer.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzes der öffentlichen Sicherheit, aber tatsächlich auch des Schutzes der nationalen Grenzen, der Schienenwege und der Flughäfen ist unsere Bundespolizei. Circa 54 000 Mitarbeiter sind in diesem Bereich tätig. Von 2017 bis 2021 hat sich die Anzahl der Planstellen bei der Bundespolizei von 42 000 auf circa 50 000 erhöht, der jährliche Haushalt ist im selben Zeitraum von 3,3 Milliarden auf 4,7 Milliarden Euro angehoben worden. Jeder einzelne Cent, den wir in unsere Bundespolizei investiert haben, ist gut angelegtes Geld für die Zukunft Deutschlands. Die Bundespolizei muss auch zukünftig weiter gestärkt und ausgebaut werden.
(Beifall bei der AfD)
Aber es bleibt nach wie vor viel zu tun. Als Abgeordneter habe ich in den sitzungsfreien Wochen mehrfach Polizeidienststellen aufgesucht und mich mit Dienststellenleitern und Beamten des Polizeivollzugsdienstes unterhalten.
(Alexander Throm [CDU/CSU]: He! – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD]: So fleißig sind wir!)
– So fleißig sind wir. – Hierbei konnte ich mir ein eigenes Bild von den Gegebenheiten und den Anforderungen in den täglichen Abläufen bei der Bundespolizei machen. Einzelne Schwerpunkte sind dabei immer wieder zur Sprache gekommen:
Zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und zur Ahndung der Einreisestraftaten sollte es den Beamten zukünftig möglich sein, auch außerhalb der 30-Kilometer-Zone im gesamten Bundesgebiet eigenständig ermitteln zu dürfen.
Auch die Endsachbearbeitung der von der Bundespolizei zuerst festgestellten Straftaten ist ein wichtiger Beitrag, um behördliche Ressourcen zu bündeln. Die derzeit noch gängige Praxis, eine Strafakte quasi für die Staatsanwaltschaft komplett vorzubereiten, um sie dann der Landespolizei zu übergeben, widerspricht modernen Effektivitätsgrundsätzen. Hier müssen dringend rechtliche Rahmenbedingungen geändert werden.
(Beifall bei der AfD)
Die Privatisierung der Autobahnen hat insbesondere in Grenzregionen dazu geführt, dass die Einrichtung von größeren Kontrollstellen nicht mehr unangekündigt möglich ist, sondern zuvor bei der privaten Betreibergesellschaft angemeldet werden muss. Die darauf folgenden Stauanzeigen auf den Navigationsgeräten der Fahrzeuge leiten den zu kontrollierenden Verkehr dann regelmäßig an der Kontrollstelle vorbei. Die Nutzung des Überraschungseffekts wird hierdurch deutlich eingeschränkt.
Es bräuchte auch vermehrt sogenannte Verkehrstrichter, um die Geschwindigkeit des Fahrverkehrs bei derartigen Kontrollen des Verkehrs auf der Bundesautobahn zu verlangsamen. Eine solche Mittelbeschaffung wäre ein wichtiger Beitrag zum Arbeitsschutz unserer eingesetzten Beamten.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Bei für einen längeren Zeitraum eingerichteten Kontrollstellen, beispielsweise auf Autobahnen, benötigen die Beamten insbesondere an kalten Wintertagen, aber auch zum Schutz vor Regen und Nässe mobile Kontrollstellen mit entsprechender Ausstattung. Praxisbezogene Bedarfe sind beispielsweise sogenannte Agrarzelte, welche als Überdachung bei Kontrollen von Reisebussen erforderlich sind, damit die Fahrgäste und Beamten bei Wind und Wetter nicht im Freien stehen. Summa summarum benötigt die Bundespolizei zukünftig vermehrt lageangepasste Einsatzmittel, um Arbeitsweisen optimieren zu können.
Eines der größten Probleme im Dienstalltag der Bundespolizei bleibt aber die viel zu geringe Zahl an Rückführungen von Personen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten. Im Jahr 2021 waren 33 600 Rückführungen von Ausländern vorgesehen. Allerdings wurde davon nur die Hälfte, also rund 15 000 Rückführungen, auch wirklich vollzogen. Der Jahresbericht der Bundespolizei sagt aus: Für die Diskrepanz an Rückführungen war hauptursächlich, dass die zur Abschiebung vorgesehenen Personen der Bundespolizei am Flugtag nicht zur Rückführung übergeben werden konnten. – Hier müssten Sie, Frau Innenministerin, ansetzen und endlich eine wirksame Abschiebeoffensive einleiten,
(Beifall bei der AfD)
anstatt Ihre Energie für die Jagd auf Phantombedrohungen zu verschwenden.
(Timon Gremmels [SPD]: Meinen Sie die Reichsbürger, oder was? – Gegenruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Während die Anzahl der im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellten Straftaten in vielen Bereichen rückläufig war, lagen die größten Zunahmen im Bereich Betrug und bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Sage und schreibe 171 000 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz hat allein die Bundespolizei im Jahr 2021 festgestellt. Dies ist nicht zuletzt auf die Politik der offenen Grenzen unserer Bundesregierung zurückzuführen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Leider schweigt sich der Antrag der CDU dazu aus, wie Sie die genaue Zuständigkeitsverteilung bei der Strafverfolgung durch Land und Bund voneinander abgrenzen wollen. Eine Doppelzuständigkeit von Bundes- und Landespolizei zur Durchführung eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens etwa bei Taten, die an Bahnhöfen begangen werden, würde zu einem unüberschaubaren Behördenchaos führen. Das Thema Strafverfolgung ist aber zu bedeutend, als dass man es hier schaufensterartig in nur drei Zeilen abschließend darstellen könnte.
Zum Schluss sei noch gesagt: Beamte, insbesondere Polizeibeamte, sind Recht und Gesetz verpflichtet und dürfen nicht den politischen Fantasien der jeweiligen Regierung unterliegen. Nicht nur die Bundespolizisten gehören vor dem Generalverdacht geschützt, sondern auch neue Bewerber für den Polizeivollzugsdienst. Einen weiteren politischen Gesinnungs-TÜV von Nancy Faesers Gnaden lehnen wir entschieden ab.
(Beifall bei der AfD)
Ich wünsche allen Deutschen einen friedlichen vierten Advent und frohe Weihnachten.
(Beifall bei der AfD – Sebastian Fiedler [SPD]: Nur den Deutschen!)
Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549679 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 77 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der Bundespolizei |