19.01.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 79 / Tagesordnungspunkt 7

Tobias PeterkaAfD - Verwaltungsgerichtsverfahren im Infrastrukturbereich

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Deutschland hat ein Infrastrukturproblem. Diese Erkenntnis scheint sich so langsam auch in Kreisen durchzusetzen, die ansonsten eher ihre ganz eigene Wünsch-dir-was-Dialektik pflegen, wobei mein Vorredner ja nicht wirklich begeistert geklungen hat. Zumindest deutet der vorliegende Gesetzentwurf zur Beschleunigung von entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf den ersten Blick darauf hin. Geradezu kurzweilige Verhedderungen in szenetypische Widersprüche werden aber auch dieses Mal geboten; dazu gleich mehr.

Zunächst ist aber festzustellen, dass die AfD von Beginn an und ohne ideologische Scheuklappen für effektive Infrastruktur und damit ein entscheidendes Stück Lebensqualität in diesem Land eingetreten ist.

(Beifall bei der AfD)

Damit meine ich nicht nur, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Straßen in Ordnung sind und man ab und zu auch mal einen Platz in einem Zug bekommen sollte, nein, es geht gerade um die größeren, weitreichenden Strukturentscheidungen, wie es der Gesetzentwurf ja ebenfalls versucht abzubilden. Es ist aus heutiger Sicht schon fast unwirklich, wie man es vor gut 50 Jahren bei uns geschafft hat, systematisch und stringent die kommerzielle Nutzung der Kernkraft umzusetzen, übrigens weltweit mit einer vorbildlichen CO2-Bilanz und den besten Sicherheitsvorkehrungen, die möglich waren.

(Beifall bei der AfD)

Damals konnte man noch etwas bewegen, heute fahren wir uns im Morast von Bedenken, Beklagen, Verklagen und Verhindern fest, für jeden sichtbar, ob Bürger dieses Landes oder Beobachter von außen. Die Beispiele, die sind ja Legende: BER, Stuttgart 21, Hochwasserschutz. Und jetzt betrifft es eben – die Revolution frisst ihre Kinder – zunehmend grüne Projekte wie Windkraft, Solarparks oder Stromtrassen. Bei all diesen Dingen wird irgendjemandem – ob tatsächlich oder gefühlt – auf die Füße getreten, und dann wird eben verklagt und verhindert.

Die weitverbreitete Gattung des Salon-Klimarevoluzzers hat dafür sogar schon oft privat ausreichend Geld, ganz zu schweigen freilich von Interessenverbänden und Vereinen. Also dachte sich die Ampel wohl, die Geister, die man gerufen hatte, müssten doch irgendwie wieder in die Flasche zurück – hier ganz trocken und wenig revoluzzerartig über die Verkürzung des Verwaltungsgerichtswegs, über ganz erhebliche Einschnitte bei der Fehlerrelevanz von hoheitlichem Handeln – wir haben es gehört – und die Beschneidung des einstweiligen Rechtsschutzes usw. usf. Und sogar das überragende öffentliche Interesse – eigentlich ein konservatives Bekenntnis aus dem Bereich von Law and Order – wird hier in die eigene grüne Uniform gesteckt und tatsächlich ins Feld geführt. Wo ist sie denn hin, die Solidarität mit der hundertsten Anwohnerinitiative zum Schutz der seltenen Froschart oder mit den Krawalltouristen à la Castor-Happening oder jetzt Lützerath?

(Beifall bei der AfD)

Die grüne Basis – man hört es – kocht bereits, obwohl dieser Gesetzentwurf, wie wir ja wissen, de facto am Ende nur ideologisch korrekte Projekte fördern und schützen soll. Aber die Ampel holt sich hier sogar das Schlechteste aus beiden Welten; denn nicht einmal die angedachten Vereinfachungen sind so ohne Weiteres sinnvoll. Personelle Aufstockungen der Gerichte auf allen Ebenen wären der Schlüssel zu echter Beschleunigung. Der sogenannte frühe erste Termin wird bei diesen komplexen Verfahren definitiv zu mehr Aufwand und Verzögerung führen. Spezielle Kammern zu fordern, das ist wiederum durchaus zu begrüßen, auch wenn man hier der Realität hinterherhinkt. Umgekehrt ist es dann wieder bei dieser drolligen Pflicht zu durchsuchbaren elektronischen Dokumenten; das kann inzwischen wirklich jeder Zwölfjährige auf dem eigenen PC. Auch hier gilt abschließend: Bessere Ausstattung der Justiz! Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Sonst taugen auch die besten Dekrete und Wunschzettel nichts.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Lukas Benner.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7549908
Wahlperiode 20
Sitzung 79
Tagesordnungspunkt Verwaltungsgerichtsverfahren im Infrastrukturbereich
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